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Verdeckte Ermittlungen weiter möglich

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Autor: Walter Buchs

FreiburgIn getrennten Anfragen an den Staatsrat weisen die beiden Grossrätinnen Andrea Burgener Woeffray (SP, Freiburg) und Gabrielle Bourguet (CVP, Granges) auf eine Lücke in der neuen Strafprozessordnung (StPO) hin. Mit der Inkraftsetzung der StPO wird das Bundesgesetz über die verdeckte Ermittlung aufgehoben. Damit fällt auch die Möglichkeit der präventiven verdeckten Ermittlung dahin, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat sich anbahnt oder begangen wurde. Für die beiden Grossrätinnen ist das ein Rückschritt, da nun die gesetzliche Grundlage zur Verhinderung von geplanten sexuellen Handlungen mit Kindern, die sich übers Internet anbahnen, dahinfällt.

In der soeben veröffentlichten Antwort auf die Mitte November eingereichten Anfragen bestätigt der Staatsrat den Sachverhalt. Nach seiner Auffassung wird aber die Polizei auch unter dem neuen Recht verdeckte Ermittlungen durchführen können, wenn ein Verdacht besteht, Straftaten seien begangen worden. Dies bedeute nicht, dass eine Straftat vollendet sein muss. Auch der Versuch, ein Verbrechen zu begehen, sei laut Strafgesetzbuch strafbar. Bei besonders schweren Straftaten würden auch schon Vorbereitungen geahndet.

Kanton will zuwarten

Wie der Staatsrat weiter ausführt, ist die Gesetzeslücke im Vergleich zum geltenden Recht erkannt worden. Die Bundesbehörden seien dabei zum Schluss gekommen, dass die Frage nicht im Prozessrecht, sondern in der Polizeigesetzgebung zu regeln sei.

Der Vorstand der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren wird sich im Januar mit der Angelegenheit befassen. Die Freiburger Regierung will deshalb die kantonale Gesetzgebung nicht ändern, bevor die Vorschläge auf der interkantonalen Ebene vorliegen.

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