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Verfahren dauern länger und kosten mehr

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Straffällige Ausländerinnen und Ausländer haben die Schweiz zu verlassen: Das gilt seit letztem Oktober. Viel zu diskutieren gab bei der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative der SVP (siehe auch Kasten unten) die Härtefallklausel: Diese sieht vor, dass straffällige Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz geboren wurden, nicht automatisch ausgeschafft werden. Die SVP hatte sich gegen diese Klausel gewehrt.

In einer ersten Bilanz legte die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz gestern dar, dass die Staatsanwaltschaften schweizweit zwischen dem 1. Oktober 2016 und dem 31. März 2017 rund 50 Mal von der Härtefallklausel Gebrauch gemacht haben. Im Kanton Freiburg kam die Klausel laut dem Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser bisher erst einmal zum Einsatz.

Drei Landesverweis-Anträge

Auch hat die Freiburger Staatsanwaltschaft erst in drei Fällen auf eine Ausschaffung plädiert; eine Person wurde ausgeschafft. Die beiden weiteren Fälle liegen noch bei den Gerichten. «Wir haben erwartet, dass wir in deutlich mehr Fällen eine Ausschaffung beantragen werden», sagte Gasser den FN. Denn der Einbruchdiebstahl ist ein Delikt, das automatisch zur Ausschaffung führt – und in den letzten Jahren gab es relativ viele Fälle, in denen Franzosen, Rumänen und Georgier in den Kanton Freiburg reisten und in Häuser einbrachen. «Diese Kriminaltouristen müssten wir ausweisen», sagt Gasser. «Das beeindruckt sie nicht und bringt uns nichts.» Er habe daher auch nicht das Gefühl, dass die neue Gesetzgebung für den nun zu beobachtenden Rückgang an Einbrüchen verantwortlich sei. «Ich gehe aber davon aus, dass Ausländer, die in der Schweiz leben, eher Angst vor einer Ausschaffung haben und dass das Gesetz bei ihnen abschreckend wirkt.»

Verfahren statt Strafbefehl

Die Staatsanwälte-Konferenz, deren Präsident Fa­bien Gasser ist, stellte gestern in ihrer Medienmitteilung auch fest, dass die automatische Ausschaffung «zu höheren Kosten für die amtliche Verteidigung führt, Verfahren von teils geringfügiger Bedeutung verlängert und die Durchführung vereinfachter Verfahren erschwert». Genau diese Argumente hatte die Staatsanwälte-Konferenz bereits vor der Abstimmung über die Ausschaffungsinitiative im Jahr 2010 und vor der Abstimmung über die Durchsetzungsinitiative im letzten Jahr ins Feld geführt. «Die ersten Erfahrungen und die Zahlen bestätigen unsere Befürchtungen», sagte Gasser gestern. Sei vorher ein Einbruch mit einem Strafbefehl erledigt gewesen, brauche es nun ein Gerichtsverfahren; dabei könne sich der Angeklagte von einem Pflichtverteidiger vertreten lasse. Das alles verlängere die Verfahren und mache sie teurer.

Eine Ausschaffung ist auch bei Delikten möglich, die nicht explizit in den neuen Gesetzesartikeln aufgeführt sind. Zum einen ordnen die Gerichte solche Ausschaffungen an; zum andern ist im Kanton Freiburg das Amt für Bevölkerung und Migration auf administrativem Weg dafür zuständig. «Darum fordern wir Staatsanwälte keine Ausschaffungen, die nicht obligatorisch sind», sagt Gasser. «Wir würden sonst mit dem Amt für Bevölkerung und Migration zweigleisig fahren und doppelte Arbeit leisten.»

Hunderte Fälle sind hängig

Schweizweit sind zurzeit mehrere Hundert Fälle hängig, die eine Landesverweisung zur Folge haben könnten. Genauere Zahlen kann Gasser nicht liefern, da nicht alle Kantone dieselben Statistiken führen. Klar ist für Gasser: «Es ist noch zu früh, um erste Schlüsse zu ziehen.» Eine einschlägige Rechtsprechung fehle noch.

Staatsanwälte-Konferenz

Der erste Romand an der Spitze

Zum ersten Mal präsidiert ein Romand die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz: der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser. Er wurde im November zum Nachfolger des Berner Generalstaatsanwalts Rolf Grädel ernannt. Fabien Gasser ist 43-jährig, seit sieben Jahren Freiburger Generalstaatsanwalt und Mitglied der FDP. Neuer Vize-Präsident der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz ist der Bundesanwalt Michael Lauber. Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz koordiniert und harmonisiert in der Schweiz die Gerichtspraxis. So gibt sie Empfehlungen für eine einheitliche Umsetzung ab. Und gestern informierte sie über die erste Zwischenbilanz zu den automatischen Landesverweisen verurteilter Ausländerinnen und Ausländer.

njb

Ausschaffungen

Das neue Gesetz geht auf eine SVP-Initiative zurück

Im Jahr 2010 hat das Schweizer Stimmvolk die Ausschaffungsinitiative der SVP angenommen. Das Parlament definierte daraufhin einen Katalog von Straftaten, die automatisch zu einer Landesverweisung führen. Einzig die Härtefallklausel bietet Raum für Ausnahmen: Sie ist insbesondere zum Schutz von Secondos gedacht – Auslände­rinnen und Ausländern zweiter Generation, die in der Schweiz aufgewachsen sind.

Im Oktober letzten Jahres ist das Gesetz in Kraft getreten. Die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz erliess Empfehlungen, wie kriminelle Ausländer ausgeschafft werden sollen, damit über alle Kantone hinweg eine einheitliche Praxis angewandt wird.

Im Kanton Freiburg wird seit letztem Oktober bei der Einvernahme einer ausländischen Person durch die Polizei automatisch ein Pflichtverteidiger aufgeboten.

njb

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