Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Verfahren: Für die neue Siedlung ist ein neuer Ortsplan nötig

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Bauland (siehe Haupttext) gehört zum grossen Teil der Erbengemeinschaft François Esseiva. Der untere Teil zur Saane hin ist im Eigentum der Burgergemeinde der Stadt Freiburg. Die Familie Esseiva liess 2002 vom Waadtländer Architekturbüro LVPH ein mögliches Bauprojekt skizzieren. Auf dieser Grundlage beschlossen die Baudirektion der Stadt Freiburg und die Eigentümer (inklusive der Burgergemeinde), den bestehenden Ortsplan von 1972 zu ändern. Nach der dreissigtägigen Auflage muss der Ortsplan erst vom Gemeinderat angenommen und dann vom Staatsrat bestätigt werden.

Die Bebauung des Grundstückes kann in Etappen erfolgen – aufgrund der Nachfrage und der finanziellen Mittel. Das Projekt des Architekturbüros ist erst ein Vorschlag. rsa

Meistgelesen

Mehr zum Thema