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Verfahren gegen Groupe E wegen Tierquälerei wurde eingestellt

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Autor: Regula Saner

Zu diesem Schluss kommt der Freiburger Untersuchungsrichter, Markus Julmy, im Verfahren gegen die Elektrizitätsgesellschaft Groupe E wegen Tierquälerei. Zankapfel war der umstrittene Schwall-Sunk-Betrieb des Kraftwerks Schiffenen. Der Bernisch-kantonale Fischerei-Verband (BKFV) verzeigte die Elektrizitätsgesellschaft 2004, weil diese während mehreren Jahren mehr Wasser turbinierte als erlaubt. Das habe immer wieder zu einem grossen Wasserschwall in der Saane geführt. Sobald das Wasser wieder gesunken war, bildeten sich Tümpel, in denen Fische verendeten.

Kein Vergleich zu legalem Fischetöten

Zwar habe der Energiekonzern tatsächlich fahrlässig gegen das Tierschutzgesetz verstossen, heisst es in einer Mitteilung des Untersuchungsrichters. Der entstandene Schaden und das Verschulden wögen jedoch zu wenig schwer für eine Verurteilung.

Wegen des regulären Schwall-Sunk-Betriebs des Schiffenenstauwerks würden jährlich ohnehin rund 6000 Fische verenden. Durch die erhöhte Turbinierung seien pro Jahr etwa 300 Fische mehr verendet, was lediglich einem Wert von fünf Prozent entspreche.

Strafrecht zur Lösung des Problems in Frage gestellt

Untersuchungsrichter Julmy stellt in seinen Erwägungen fest, dass die in den Turbinen nutzbare Leistung von Anfang an wesentlich höher ausgelegt war als die zugelassene Durchflussmenge und so bewilligt worden sei. «Das Phänomen des Überturbinierens war den zuständigen Behörden (…) schon lange bekannt gewesen.» Markus Julmy bemerkt zum Schluss: «Ob schliesslich das Strafrecht überhaupt das geeignete Mittel zur Lösung der anstehenden technischen, politischen und umweltrechtlichen Probleme bildet, war selbstverständlich nicht Gegenstand des Entscheides (…).»

Noch hängiges Verfahren im Kanton Bern

Ein Gericht im konzessionsgebenden Kanton Bern verurteilte im Februar den verantwortlichen Produktionsleiter wegen Überschreitung der Konzession zu einer Busse von 1000 Franken. Gegen das Berner Urteil hat die Groupe E Appellation eingereicht.

Enttäuschte Fischer

Der Bernisch-kantonale Fischerei-Verband zeigte sich enttäuscht über das Freiburger «Urteil». Geschäftsführer Urs Grütter sagte in einer ersten Reaktion: «Wir nehmen zur Kenntnis, was wir schon lange befürchtet haben.» Machen könnten sie nicht viel, da der BKFV im Verfahren nicht Partei gewesen sei.

Grütter erachtet es immerhin als Erfolg, dass im Rahmen des Verfahrens eine Expertise erstellt worden sei, welche die negativen Folgen des Schwall-Sunk-Betriebes des Schiffenenkraftwerks schwarz auf weiss belegten. «Aber offenbar ist das Fischsterben der Groupe E und der Freiburger Justiz egal.»

Groupe E erfreut

Die Groupe E sei natürlich erfreut über den Entscheid des Untersuchungsrichters, sagte die Kommunikationsverantwortliche des Unternehmens, Annette Zunzer. Zur weiterhin bestehenden Schwall-Sunk-Problematik beim Schiffenenstauwerk nahm die Groupe E gestern keine Stellung.

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