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Verfahren gegen Todesschützen eingestellt

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FreiburgDas Freiburger Kantonsgericht hat die Einstellung des Verfahrens gegen einen Waadtländer Polizisten bestätigt. Die dramatische Verfolgungsjagd ereignete sich im April 2010 nach einem Diebstahl von Autos im bernischen Lyss. Im Tunnel bei Sévaz FR hatten Polizisten eine Sperre errichtet. Eines der gestohlenen Fahrzeuge raste auf die Sperre zu, worauf einer der Polizisten sieben Schüsse abgab. Der erste Schuss tötete einen der mutmasslichen Diebe, einen jungen Franzosen. Dessen Zwillingsbruder kam in Untersuchungshaft.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Polizisten im vergangenen Juni ein. Dieser habe die Vorschriften eingehalten, so Staatsanwalt Fabian Gasser.

Dagegen legte die Familie des Getöteten Rekurs ein. Das Kantonsgericht stützt nun mit seinem Urteil den erstinstanzlichen Entscheid, so eine Sprecherin des Gerichts. Der Anwalt der Familie kündigte an, den Entscheid vor die oberste Instanz zu ziehen.sda

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