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Verfahren im Fall Dürrenbühlturm eingestellt

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Im Fall des tragischen Todes eines Pfadfinders hat die Freiburger Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Vor einem Jahr, am 27. November, stürzte ein 20-jähriger Pfadfinder aus dem sechsten Stock des Dürrenbühlturmes in Bürglen. Die Staatsanwaltschaft eröffnete daraufhin ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen Unbekannt. Die Untersuchung schliesst nun Fremdverschulden aus. Ebenso wenig sei von Suizid auszugehen, schreibt die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung. Die Beweislage bekräftige die Hypothese des tragischen Unfalls. Das Opfer hatte einen Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille.

rsa

Bericht Seite 5

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