Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Verfahren war nicht willkürlich

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Verfahren war nicht willkürlich

Kantonsgericht lehnt Rekurs im «Gemüsefall Grangeneuve» ab

Das Kantonsgericht Freiburg hat gestern einen Rekurs des ehemaligen Gartenbaumeisters im «Gemüsefall Grangeneuve» abgelehnt. Das Strafmass von 18 Monaten bedingt auf 2 Jahre wird bestätigt; Willkür sei nicht im Spiel gewesen.

Von CHRISTIAN SCHMUTZ

Vor anderthalb Jahren war vor dem Wirtschaftsstrafgericht in Freiburg ein ehemaliger Gartenbaumeister des Landwirtschaftlichen Instituts Grangeneuve verurteilt worden. Zwischen 1986 und 1995 hatte er praktisch einen privaten Betrieb parallel zum Ausbildungszentrum aufgebaut. Er hatte viel Gemüse an- und weiterverkauft und so grosse Summen an der Buchhaltung von Grangeneuve vorbeigeschmuggelt.

Geld in den Betrieb gesteckt?

Der 61-jährige Deutschfreiburger gab dies zu, sagte aber, dass er das Geld nicht für sich genommen, sondern wieder in «seinen» Betrieb zurückgeführt habe, damit dieser überhaupt konkurrenzfähig sei. «Ich hatte den Auftrag, den Betrieb aus unternehmerischer Sicht aufzubauen und zu führen», sagte er dem Kantonsgericht. Eine Unterschlagung von 500 000 Franken, wie es in der Anklageschrift stand, sei in diesem Rahmen gar nicht möglich gewesen.

Tatsächlich konnte auch das Wirtschaftsstrafgericht im Urteil nicht genau klären, wo das Geld gelandet war und ob wirklich so viel fehlte. Es ging schliesslich von einer Veruntreuung von «nur» 380 000 Franken, Urkundenfälschung und -unterdrückung aus. Der Mann wurde zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt.

Verfahren nicht sauber durchgeführt?

«18 Monate bedingt – dies könnte ein gutes Urteil sein, wenn B. die zu Last gelegten Taten wirklich begangen hätte. Aber er wurde unschuldig verurteilt», sagte Verteidiger André Clerc gestern vor dem Kantonsgericht. Verfahrensverletzungen seien der Grund für das «falsche Urteil» im letzten Jahr gewesen. Beweismittel für die Unschuld seien nicht zugelassen gewesen und viele Aussagen seien im Urteil nicht gewürdigt worden. Clerc plädierte mit Hilfe Dürrenmatts: «Die Gerechtigkeit wohnt auf einer Etage, da hat die Justiz keinen Zugang», und er folgerte: «Heben Sie dieses Urteil auf und die Justiz ist der Gerechtigkeit wenigstens einen Schritt näher gekommen.»

Nur Taktik von Verteidiger Clerc?

Valentin Schumacher, Vertreter der Zivilparteien Grangeneuve und Kanton Freiburg, fand diese Rede nicht lustig: «Laut Anwalt Clerc sind sämtliche erdenklichen Verfahrensgrundsätze verletzt worden. In Wirklichkeit hat der Staat aber weder Mittel noch Aufwand gescheut, um der Sache auf den Grund zu kommen.» Schumacher sprach von einer Taktik Clercs, erst zehn Tage vor der Verhandlung am Wirtschaftsstrafgericht einen neuen Zeugen einbringen zu wollen – entweder um das Verfahren weiter zu verschleppen oder um fehlendes rechtliches Gehör geltend zu machen.

Auch für Gabriele Berger, Substitutin der Staatsanwaltschaft, war dieser neu vorgeschlagene Zeuge von B. in den sieben Jahren der Untersuchung nie erwähnt worden und hätte nichts Neues gebracht. Der Angeklagte habe sowieso ein Lügengebäude aufgebaut und in den zehn Jahren alles daran gesetzt, dass seine Taten nicht aufflogen.

Das Kantonsgericht gab Schumacher und Berger Recht und lehnte den Rekurs von B. ab. «Möglicherweise ist die Gerechtigkeit auf einer anderen Etage, aber uns ist es nicht gleichgültig, ob jemand unschuldig verurteilt wird», antwortete Präsident Adrian Urwyler dem Verteidiger bei der Urteilsbegründung gestern Abend.

Justiz ist kein Glücksspiel

Die Justiz sei kein Glücksspiel, sondern urteile nach klaren juristischen Regeln. Und diese seien von der ersten Instanz genügend berücksichtigt worden. Bei der Beweiswürdigung sei keine Willkür betrieben worden. «Es ist erwiesen: Der Angeklagte hat der Buchhaltung von Grangeneuve eine erhebliche Parallelhandlung verheimlicht», sagte Urwyler. Das Urteil sei deshalb angemessen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema