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Verfassungswidrige Vorlage für zweite Gotthard-Röhre

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Qualitäten als Entertainerin kann man Frau Leuthard nach ihrem Promotionsauftritt für die zweite Gotthardröhre in Freiburg nicht absprechen. Stossend ist jedoch, dass es der Juristin und zuständigen Ministerin an Respekt vor unserer Verfassung mangelt. Die Experten des Bundesamts für Justiz haben übrigens nicht als Erste darauf hingewiesen, dass mit dieser Vorlage der in der Bundesverfassung verankerte Alpenschutz geritzt wird. Der Zürcher Staatsrechtsprofessor Alain Griffel hat dies bereits 2012 festgestellt. Gäbe es in der Schweiz ein Verfassungsgericht, wäre dessen Verdikt über diese Vorlage klar: Wegen Verstoss gegen die Verfassung zurück an den Absender!

 PS. Als schlechter Witz mutet im Übrigen an, dass die SVP diese verfassungswidrige Vorlage unterstützt, während sie gleichzeitig für ihre Durchsetzungsinitiative trommelt und behauptet, diese sei nötig, um der Bundesverfassung bei Parlament und Bundesrat Nachachtung zu verschaffen.

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