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Verflossene Liebe endet mit juristischem Urteil

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Zwischen August 2014 und April 2015 erschien ein 45-jähriger Mann mehrere Male ungebeten vor dem Appartement seiner ehemaligen Partnerin in Gurmels und hinterliess zahlreiche Briefe an ihrer Haustüre. Weiter verschaffte sich der Mann auch Zutritt zum Balkon der Frau und stellte sich vor ihr Auto, um sie am Weiterfahren zu hindern und so zu einem Gespräch zu zwingen. Ausserdem rief er seine ehemalige Partnerin mehrmals täglich auf dem Mobiltelefon an, obwohl diese ihn nach der Trennung im Sommer 2014 auf mündlichem und schriftlichem Weg wiederholt dazu aufgefordert hatte, sie endlich in Ruhe zu lassen.

 Bedingte Strafe und Busse

Nun hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg den Mann des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage, der Nötigung und des Hausfriedensbruchs für schuldig befunden. Sie verurteilte den 45-Jährigen zu einer bedingten Strafe von 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit und zu einer Busse von 500 Franken. Ausserdem muss der Beschuldigte rund 400 Franken an Verfahrenskosten bezahlen. Der bedingte Strafvollzug wird mit einer Probezeit von zwei Jahren gewährt. mz

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