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Vergewaltiger muss ein Jahr ins Gefängnis

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Das Sensler Strafgericht hat gestern einen 37-jährigen Mann unter anderem wegenmehrfacher Vergewaltigung,mehrfacher Nötigung und Körperverletzung schuldig gesprochen. Er erhält dafür eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten; davon sind zwölf Monate unbedingt und 21 Monate bedingt mit einer Probezeit von fünf Jahren. Dem Opfer, seiner Ex-Freundin, muss der Mann eine Genugtuung von 15 000 Franken bezahlen. Er muss ausserdem für einen Teil der Prozesskosten aufkommen.

 Der Verurteilte hat seine damalige Freundin während rund vier Jahren mehrmals vergewaltigt, sie bei ihrer Arbeitgeberin verleumdet und ihr nachgestellt. Dafür musste er sich seit Montag vor dem Strafgericht des Sensebezirks verantworten (siehe FN vom Dienstag und Mittwoch).

Was den Schuldspruch anbelangt, folgte das Gericht grösstenteils dem Antrag der Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach. Das Strafmass fällt allerdings geringer aus; die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Dieselbe Forderung stellte auch die Rechtsanwältin Manuela Bracher Edelmann, Vertreterin der Klägerin. Sie hatte zudem eine Genugtuung von 25 000 Franken gefordert.

 «Das Gericht erachtet das Verschulden als schwer», begründete GerichtspräsidentReinold Raemy das Urteil. «Da wir den Mann aber in weniger Punkten verurteilten, als die Staatsanwaltschaft verlangte, fällt die Strafe milder aus.» Das Zivilbegehren habe das Gericht weitgehend gutgeheissen, «weil der Mann das Opfer in seiner Persönlichkeit schwer verletzte».

 «Er war gewalttätig»

In ihren Plädoyers waren die Staatsanwältin und die Rechtsanwältin gestern Vormittag vor allem auf die Zeugenaussagen zurückgekommen. Sie versuchten auch zu erklären, weshalb das Opfer den Mann erst spät anzeigte. Beide stützten sich ausserdem auf ein psychologisches Gutachten, das die Aussagen des Opfers als glaubwürdig qualifizierte.

Die Zeugen, welche im Gesicht und am Körper der Frau mehrmals blaue Flecken entdeckt hatten, würden die Aussagen der Klägerin stützen, hielt die Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach fest. «Ausserdem wurde auch die Ex-Frau des Angeklagten von ihm geschlagen, es besteht kein Zweifel daran, dass er gewalttätig war», fügte sie an. Dafür, dass die Frau ihren Freund trotz der Schläge und sexuellen Übergriffe erst nach über vier Jahren angezeigt habe, gebe es einen Grund: «Sie lebte in ständiger Angst vor der Aggressivität des Mannes.» Er habe sie auf zwanghafte Weise kontrolliert. Deshalb sei die Frau auch unfähig gewesen, sich zu wehren. «Sie befand sich in einer ausweglosen Situation», so Dieu-Bach.

Manuela Bracher Edelmann erklärte ausführlich, weshalb sich ihre Mandantin nicht vom Angeklagten habe trennen können und sogar noch mit ihm in die Ferien fuhr, als sie bereits nicht mehr bei ihm wohnte. «Es ist erwiesen, dass Opfer von Gewalt durch den Partner Zeit brauchen, um sich von ihren Peinigern zu trennen», sagte die Rechtsanwältin. «Sie schämen sich, haben Schuldgefühle und hoffen immer wieder darauf, dass sich die Beziehung stabilisiert.» Seit acht Jahren lebe ihre Mandantin einen Albtraum. «Sie wird noch lange Psychotherapie brauchen.»

«Sie will sich rächen»

Der Verteidiger des Angeklagten, Krishna Müller, konnte diese Argumentation nicht verstehen. «So einfach ist das alles nicht», sagte er und: «Das Prinzip ‹Im Zweifelsfall für den Angeklagten› wird ausgehebelt.» Es gebe keinerlei Beweise für die sexuellen Übergriffe, und auch die Schläge selbst habe niemand beobachtet. Die Frau wolle sich an ihrem Ex-Freund rächen und ihm schaden.

Es mache keinen Sinn, dass die Frau nach keinem sexuellen Übergriff zum Arzt gegangen sei und sich erst so spät zur Wehr gesetzt habe. Ausserdem lasse sich aufgrund der blauen Flecken, welche die Zeugen gesehen hatten, nicht auf die Heftigkeit der Schläge schliessen. «Gewisse Frauen bekommen sehr schnell blaue Flecken. Man kann also im vorliegenden Fall nicht von Körperverletzung, sondern höchstens von Tätlichkeiten ausgehen, und diese wären nun verjährt.»

Krishna Müller zweifelte auch das Glaubhaftigkeitsgutachten an. «Es gibt mehrere Widersprüche in den Aussagen des Opfers.» Er forderte deshalb in den meisten Punkten einen Freispruch für seinen Klienten.

Weiterzug wahrscheinlich

Staatsanwältin Dieu-Bach zeigte sich nach dem Urteil zufrieden mit dem Schuldspruch. «Was das Strafmass anbelangt, werde ich die schriftliche Urteilsbegründung abwarten», sagte Dieu-Bach. Das will auch Krishna Müller. «Tendenziell werde ich das Urteil aber anfechten.»

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