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Vergewaltigung – oder alles nur Lüge?

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Vergewaltigung – oder alles nur Lüge?

Bezirksgericht verhängt 15 Monate Gefängnis auf Bewährung

Ein 35-jähriger Türke wurde gestern vom Bezirksgericht der Saane trotz einiger Unklarheiten der Vergewaltigung schuldig gesprochen und zu 15 Monaten Gefängnis sowie sieben Jahren Landesverweis verurteilt. Beide Strafen sind auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt .

Von FRANK STETTLER

Der in Villars-sur-Glâne wohnhafte Türke wurde beschuldigt, am 15. September 2001 seine Frau unter einem Vorwand in die gemeinsame Wohnung gelockt zu haben, um sie dort zu vergewaltigen, kurz vor der geplanten Scheidung. Zwei Tage später zeigte die Frau ihren Mann bei der Polizei an. Dieser wurde festgenommen, stritt die Vergewaltigung bei der Polizeibefragung jedoch ab. Er ging sogar noch weiter und sagte, dass gar kein sexueller Kontakt stattgefunden habe. Er habe in der fraglichen Zeit mit zwei Freunden Karten gespielt, welche dies auch bezeugen würden. Diese Version bekräftigte er auch vor dem Untersuchungsrichter.

Erst als eine medizinische Untersuchung der Frau auf einen erzwungenen oder intensiven Geschlechtsverkehr schliessen liess und eine DNA-Analyse den Türken überführte, räumte er den intimen Kontakt ein. Er bestritt jedoch weiterhin den Vorwurf der Vergewaltigung. Der sexuelle Kontakt sei in gegenseitigem Einvernehmen ausgeführt worden.

Am 4. Juni 2003 kam es vor dem Bezirksgericht Saane zum Prozess. Doch überraschend zog die mittlerweile geschiedene Frau, eine gebürtige Rumänin, ihre Klage wegen leichter Körperverletzung, Beschimpfung, Bedrohung und eben Vergewaltigung zurück. Sie sei neu verheiratet und habe ein neues Leben begonnen. Da eine Vergewaltigung aber ein Delikt ist, das auch ohne Klage verfolgt wird, wurde der Prozess dennoch weitergeführt.

Damit die Klage hätte fallen gelassen werden können, hätten die beiden nicht nur verheiratet (was sie zu jenem Zeitpunkt noch waren), sondern hätten auch zusammen leben müssen. Doch der Angeklagte selbst hatte eine Woche vor der angeblichen Vergewaltigung die Frau vor die Tür gesetzt, welche daraufhin ins Frauenhaus ging.

Gestern wurde der Prozess nun fortgesetzt. Der Türke blieb bei seiner Aussage, seine Ex-Frau nicht zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Vielmehr habe sie den sexuellen Kontakt, nach fast einjähriger Abstinenz, gewünscht. Die Ex-Frau ihrerseits erschien ebenfalls vor Gericht, wollte aber nicht aussagen.

Vergewaltigung geplant

Laurent Moschini, der Vertreter der Staatsanwaltschaft, erklärte, dass der Rückzug der Klage keinen Einfluss auf das Urteil habe. Der Angeklagte habe sich zu sehr in Lügen verstrickt. Hingegen müsse man den Aussagen der Ex-Frau Glauben schenken, auch wenn sie ihre Vergangenheit nicht ganz wahrheitsgetreu geschildert hatte. Der Angeklagte habe die Vergewaltigung geplant und diese anschliessend auch nie bereut, führte Moschini weiter aus. Er forderte in Anbetracht eines psychiatrischen Gutachtens, dass dem türkischen Kellner nur halbe Zurechnungsfähigkeit bescheinigt, 15 Monate Gefängnis ohne Bewährung und einen Landesverweis von sieben Jahren.

Allerlei Lügen

Verteidiger André Fidanza bekräftigte, dass nicht nur sein Mandant, sondern auch die Ex-Frau gelogen habe. So habe sie etwa geschildert, dass sie ihren Mann in Rumänien kennen gelernt habe, was nachweislich nicht stimmt. Ausserdem lasse die medizinische Expertise, in welcher Spuren auf intensiven Geschlechtsverkehr schliessen würden, einen erheblichen Spielraum zu. Des Weiteren stellte er die Beschuldigung der Justizmanipulation in der Raum. Die Frau hätte gewusst, dass sie mit der Scheidung die Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verlieren würde. Bei einer Vergewaltigung wäre dies nicht der Fall gewesen. Dass sie heute bereits wieder verheiratet sei, würde diese These unterstützen. Zudem gäbe es keinen Anlass, seinen Mandanten als gewalttätigen Mann hinzustellen. Wäre er dies, so hätte er bestimmt nicht ein Jahr lang die sexuelle Abstinenz seiner Frau akzeptiert. Der Anwalt forderte deshalb einen Freispruch.

Für das Gericht war indes anhand der Indizien erwiesen, dass der Angeklagte seine Frau vergewaltigt hatte. Es folgte deshalb dem Strafmass der Staatsanwaltschaft, setzte die Strafen aber zur Bewährung aus. Der Mann lebe jetzt in einer intakten Ehe und sei zuletzt nicht mehr negativ aufgefallen, was sich mildernd auswirke.

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