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Vergewaltigung und Verstümmelung: 26-jähriger Freiburger vor Gericht 

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Ein 26-jähriger Mann musste sich vor dem Strafgericht des Saanebezirks für die Vergewaltigung und Verstümmelung von weiblichen Genitalien verantworten. Er bestritt die Anschuldigungen.  

Das Strafgericht des Saanebezirks hat über einen besonders emotionalen Fall von sexueller Nötigung und Vergewaltigung von zwei jungen Frauen befunden. Einem 26-jährigen Mann wird unter anderem mehrfache sexuelle Vergewaltigung vorgeworfen.

Eine der Frauen führte 2013 als Teenager mit dem damals minderjährigen Angeklagten eine Beziehung. Er soll die Naivität der jungen Frau ausgenutzt, aggressiv Gewalt angewendet, sie mehrmals vergewaltigt und geschwängert haben, so die Staatsanwaltschaft. Gegen Ende der Beziehung kam es bei einer Vergewaltigung ebenfalls zu einer Verstümmelung ihrer Sexualorgane. Mit einem heissen Lockenstab fügte er ihr Verbrennungen im Intimbereich zu, verletzte sie mit einer scharfen Rasierklinge und drückte Zigaretten auf ihrer nackten Haut aus. Nach diesen traumatischen Erlebnissen versuchte sich die junge Frau das Leben zu nehmen – heute ist sie laut Aussage ihrer Mutter in psychologischer Behandlung.  

Kurz danach hatte der Angeklagte mit dem zweiten Opfer eine sexuelle Beziehung. Beim ersten Mal war die junge Frau noch einverstanden. Als sie beim nächsten Mal nicht mit ihm schlafen wollte, drängte sich ihr der Mann gemäss Anklageschrift auf. Dass sie ihm mehrmals zu verstehen gab, dass sie das nicht möchte, ignorierte er und vergewaltigte sie.

Für Familie traumatisierend

Das erste Opfer sagte am Dienstag vor Gericht:

Ich sehe die Narben an meinen Körper und werde jeden Tag daran erinnert, was passiert ist.

Sie leide unter Albträumen, Angstzuständen, Depressionen und Bulimie und müsse auch Antidepressiva zu sich nehmen.

Die Ereignisse haben aber nicht nur bei den Opfern, sondern auch bei deren Familien Spuren hinterlassen. Die Mutter des ersten Opfers sagte vor Gericht, dass die Ereignisse destabilisierend und traumatisierend für die ganze Familie waren.

Keine Einsicht des Angeklagten

Der Angeklagte hat vor Gericht die Vorwürfe nicht anerkannt. Immer wieder wiederholte er: «Ich kann nicht etwas anerkennen, woran ich mich nicht erinnere.» Bei weiteren Nachfragen formulierte er seine Aussage jedoch anders:

Ich habe wohl eine andere Sicht auf die Dinge als die Opfer, denn ich habe die Ereignisse anders in Erinnerung.

Der Mann leidet laut mehreren psychologischen Gutachten unter einer Psychose: «Dadurch hat er eine andere Wahrnehmung als die Opfer, was aber nicht bedeutet, dass er lügt», sagte der Verteidiger.

Die Staatsanwaltschaft wie auch die Anwälte der Ankläger haben in ihren Plädoyers den 26-Jährigen als unglaubwürdig bezeichnet. Die Staatsanwältin warf ihm vor:

Es kann nicht sein, dass der Angeklagte nicht wusste, was er da tat oder die Opfer keine sexuelle Beziehung wollten.

Als die Verteidigung danach infrage stellte, ob die Opfer den sexuellen Akt wirklich klar abgelehnt hatten, brach das erste Opfer in Tränen aus. Die Frage sorgte für Unglauben im Gerichtssaal. «Dass Sie das wirklich infrage stellen, zeigt nur einen Mangel an Respekt», sagte die Staatsanwältin nach einer kurzen Pause zur Verteidigung.

Verminderte Schuldfähigkeit

Bei so einer gravierenden Tat liegt das Strafmass laut Staatsanwältin normalerweise bei mindestens zehn Jahren. Das gehe in diesem Fall nicht, da dem Angeklagten aufgrund der vermuteten Psychose eine verminderte Schuldfähigkeit zugestanden wird. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 42 Monaten, eine ambulante psychische Behandlung und eine therapeutische Behandlung. Die Verteidigung wiederum verlangte, dass nach dem bisherigen Absitzen der Untersuchungshaft und dem anschliessenden Hausarrest des Angeklagten keine weiteren freiheitsentziehenden Massnahmen angeordnet werden.

Das Gericht wird sein Urteil im November bekannt geben.

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