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Vergiftetes Volksbegehren

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Ein klares Nein ist die einzige richtige Antwort auf die Selbst- bestimmungsinitiative der national-konservativen Partei SVP, die am 25. November dieses Jahres einen Urnengang erfordert. Abgesehen davon, dass die restliche politische und wirtschaftliche Schweiz diesem Volksbegehren den Kampf angesagt hat, gibt es ein ganzes Konvolut von Argumenten, ein Nein in die Urne zu legen.

Bei einer Annahme des Begehrens würde unsere Heimat die Gefahr laufen, Hunderte von internationalen Verträgen abzuändern oder mindestens Vorbehalte anzubringen. Das würde die Schweiz dem berechtigten Vorwurf aussetzen, kein zuverlässiger Vertragspartner zu sein. Das heisst mit anderen Worten, die Initiative schafft Rechtsunsicherheit, ein tödliches Gift für die Politik und die Wirtschaft. Und das wollen wir doch vermeiden. Und für zukünftige internationale Verträge können wir auf unsere Behörden wie den Bundesrat und das Parlament vertrauen, keine Verträge einzugehen, die geschriebenem Verfassungsrecht widersprechen. Weiter, und das ist besonders störend, isoliert die Initiative unser Land in unannehmbarer Weise. Wir isolieren uns gegenüber Europa und dem Rest der Welt. Dabei ist die Schweiz als Exportland zahlreicher wirtschaftlicher Leistungen auf einen möglichst freien Zugang zu den Märkten angewiesen.

Schliesslich ist zu bemerken, dass das süffige SVP-Argument der fremden Richter schlicht und ergreifend eine üble Lüge darstellt. Im Europäischen Gerichtshof in Strassburg, der Fragen im Lichte der Menschrechte beurteilt, arbeiten nämlich auch zwei Schweizer Richter. Sind uns Landsleute fremd?

Die Partei der Kleinkrämer, die SVP, beabsichtigt hier ein faules Ei in das Netz zu legen. Darum ist die Antwort klar und deutlich: Nein zu einem vergifteten Volksbegehren!

«Wir isolieren uns gegenüber Europa und dem Rest der Welt. Dabei ist die Schweiz auf einen freien Zugang zu den Märkten angewiesen.»

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