Der Bund ist daran, mit einer Gesetzesänderung die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer aufzuheben. Zwei Grossräte haben daraufhin verlangt, dass auch der Kanton Freiburg nachzieht. Doch Ehepaare bezahlen in der Regel gar nicht mehr Steuern als Konkubinatspartner, zeigt der Staatsrat auf. Das Vollsplitting-System sorgt für den Ausgleich. Der Staatsrat hat die Unterschiede berechnen lassen: Nur bei ganz kleinen oder grossen Einkommen bezahlen Ehepartner mehr. Der Unterschied liegt aber innerhalb eines vom Bundesgericht tolerierten Grenzwerts.
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Bericht Seite 3