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Verhindert der Datenschutz das Aufdecken von Missbräuchen?

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Autor: Arthur Zurkinden

freiburg «Die SVP hat den Eindruck, dass das Datenschutzgesetz jene Sozialhilfebezüger schützen will, die etwas zu verbergen haben», sagte gestern deren Sprecher Gilles Schorderet. Auch FDP-Sprecherin Antoinette de Weck konnte sich dieses Eindrucks nicht erwehren. Sie konnte bezüglich Datenbeschaffung einige Lösungen, wie sie von der kantonalen Datenschutzkommission vorgeschlagen werden, nicht nachvollziehen.

Umstrittene Beschattung

Stein des Anstosses war vor allem der Vorentwurf zur Revision des Sozialhilfegesetzes. Neu sollen Inspektoren eingesetzt werden, um Missbräuche aufzudecken. Dabei fragte sich die Datenschutzkommission, ob gewisse Mittel zur Sachverhaltsabklärung, wie Beschattung, die weit in die Privatsphäre eingreifen, nicht einer gesetzlichen Grundlage bedürfen. Die Erteilung einer Vollmacht an die Sozialdienste, bei Privatpersonen Erkundigungen einziehen zu dürfen, sei ein sehr schwerwiegender Eingriff.

«Es ist nicht normal, dass Erkundigungen bei Nachbarn oder dem Arbeitgeber ohne Wissen und Zustimmung von Hilfesuchenden eingeholt werden», verteidigte MLB-Sprecherin Christa Mutter die Ansicht der Kommission und gab zu bedenken, dass die Gesuchsteller oft wie Angeklagte behandelt werden.

Auch Justizdirektor Erwin Jutzet vertrat die Meinung, dass die Befragung von Nachbarn zu weit gehe. «Das geht die Nachbarn nichts an», sagte er. So entstehe ein Missbrauchverdacht.

SP-Sprecherin Bernadette Hänni meinte, dass die Gesuchsteller für Sozialhilfe alle Informationen selber liefern sollten. «Sie müssen wissen, dass sie nur so die maximalen Leistungen erhalten. Es gibt viele, die sich in einer prekären Lage befinden und Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeit haben», betonte sie.

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