Eine im Sensebezirk wohnhafte Verkäuferin ist von der Freiburger Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung und Urkundenfälschung verurteilt worden. Die 19-jährige Frau hatte in einem Bekleidungsgeschäft gearbeitet und im Juli letzten Jahres mehrere Artikel, vor allem Schuhe, falsch verbucht. Sie nahm sie jeweils aus dem Verkaufsregal und deklarierte sie als Retouren von Kunden. Die Belege verfälschte sie mit erfundenen Identitäten und Unterschriften und unterschrieb mit ihrem Namen, um deren Echtheit zu belegen. Den Gegenwert für diese Ware nahm sie aus der Kasse, um sich zu bereichern. Wie es im Strafbefehl heisst, beläuft sich die Deliktsumme auf mindestens 12 000 Franken.
Die Frau erhielt eine bedingte Strafe von 160 Stunden gemeinnütziger Arbeit, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sie muss zudem eine Busse von 500 Franken sowie die Verfahrenskosten von 186 Franken bezahlen. im