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Verkehr auf Waldstrassen: Keine Ausnahmen für Behinderte

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Autor: Imelda Ruffieux

FreiburgGrossrat Jean-Claude Rossier (SVP, Romont) hatte den Staatsrat in einer Anfrage gebeten, die heutige Gesetzgebung etwas zu lockern. Personen mit stark eingeschränkter Mobilität sollte via Spezialgesuch erlaubt werden, unbeschränkt auf Waldwegen und -strassen zu fahren oder sich befördern zu lassen.

Niemanden bevorzugen

«Der Staatsrat zieht eine einheitliche Regulierung des motorisierten Verkehrs im Wald vor», heisst es in der Antwort. Das habe den Vorteil, dass keine bestimmte Gruppe von Nutzern gegenüber anderen bevorzugt behandelt werde. Bei diesem Prinzip würden die Vorschriften des Bundes «mit gesundem Menschenverstand» angewandt. So seien Waldstrassen, die zu einem Aussichtspunkt oder zu wichtigen Wanderwegen führen, für die Allgemeinheit offen gelassen worden, schreibt der Staatsrat. «Dieses Vorgehen erlaubt es, möglichst vielen Interessen gerecht zu werden und gleichzeitig die einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu respektieren.»

Erholung gewährleistet

Diese offenen Strassen in den Voralpen seien also nicht nur für behinderte, sondern auch für betagte Personen, für Schwangere sowie für Familien mit sehr kleinen Kindern zugänglich. Auch seien die Zugänge zu gewissen Waldhütten, die für die Erholungsfunktion des Waldes von regionaler Bedeutung seien, für den motorisierten Verkehr geöffnet worden, heisst es in der Antwort.

Der Staatsrat weist zudem auf die Möglichkeit hin, einen für den motorisierten Verkehr gesperrten Weg mit einer Zusatztafel «Gehbehinderte gestattet» zu ergänzen. Allerdings werden bei der Bewilligung die Sicherheit eines Wegs und die Parkmöglichkeit am Wegende geprüft.

Grossrat Rossier hatte in seiner Anfrage auch andere Kantone als Beispiel aufgeführt. Der Staatsrat weist darauf hin, dass auch Bern und das Wallis keine Ausnahmen für gehbehinderte Personen kennen. Im Jura werden Sonderbewilligungen erteilt, wenn der Gesuchsteller eine Parkkarte für gehbehinderte Personen hat. Ähnlich ist es in Neuenburg und in der Waadt: Dort können Gemeinden eine Fahrbewilligung für gehbehinderte Personen mit Parkkarte erteilen.

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