Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Verlockend und gefährlich: Schlitteln in der Stadt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Kathrin Utz Tremp

Diese Verbote drängten sich offenbar vor allem in der Mitte des 15. Jahrhunderts auf, als einige schneereiche Winter aufeinander folgten.

Bussen für Schlittler

Am 17. Januar 1443 erliessen der Kleine Rat, der Rat der Sechzig und der Grosse Rat der Zweihundert ein Verbot, in der Stadt Freiburg zu schlitteln, und zwar bei einer Busse von 20 Schilling, die der Bürgermeister – der zweite Amtsträger nach dem Schultheissen – einziehen sollte. Das Verbot wurde mit der Gefahr begründet, die daraus erwachsen konnte, wenn man in der Stadt «schlittelte» und dabei sich selber und andere in Gefahr brachte.

Dabei dachte man wohl vor allem an die Kinder, denn es heisst, dass der Bürgermeister die Busse von 20 Schilling bei den Volljährigen, Männer und Frauen, einziehen sollte, und wenn es sich um Minderjährige handelte bei ihren Eltern («Et de ceaulx qui n’auroent eage a recovreir de lour pere ou de lour mere»).

Es wurde selbst verboten, überhaupt Schlitten zu haben, denn bei den Häusern, bei denen man Schlitten fand, musste der Hausvorstand eine Busse von 60 Schilling bezahlen! Eine gleich hohe Busse musste derjenige zahlen, der Schlitten in die Stadt Freiburg brachte, um sie zu verkaufen.

Auf Stühlen geschlittelt

Das Verbot scheint nicht gefruchtet zu haben, denn vier Jahre später, Anfang Januar 1447, musste es bereits wiederholt werden. Man scheint nicht nur auf Schlitten, sondern auch auf Brettern, ja selbst auf Stühlen geschlittelt zu haben.

Die Weibel – eine Art Poli-zist – wurden angewiesen, die «corpora delicti» zu beschlagnahmen und in das Rathaus zu bringen, das sich damals unterhalb der Pfarrkirche St. Nikolaus befand. Dort sollten sie ohne Gnade («sans marcy») in den Ofen geworfen werden!

Damit nicht genug: Ende Dezember 1450 musste das Verbot von den versammelten Räten einmal mehr wiederholt werden! Allerdings betrug die Busse, die für jeden Verstoss gegen das Schlittelverbot verhängt wurde, diesmal nur noch 10 Schilling, aber der Schlitten wurde in jedem Fall beschlagnahmt.

Schneereiche Winter

Wir können aus all diesen Verboten schliessen, dass die Winter der Jahre 1443, 1447 und 1450 besonders schneereich waren, und zwar nicht, wie heute, erst im Februar und März, sondern wie noch in der Mitte des 20. Jahrhunderts bereits um Weihnachten herum, im Januar und Dezember.

Auch lässt sich durchaus nachvollziehen, dass die Versuchung zu schlitteln in der Stadt Freiburg gross war, ist sie doch auch heute noch an vielen Stellen abschüssig. Heute ist die Versuchung allerdings nicht mehr gross, denn heute wird der Schnee – wenn er überhaupt fällt – rasch zugunsten des Verkehrs «weggeputzt», und dieser macht allfälliges Schlitteln tatsächlich zu einem so gefährlichen «Vergnügen», dass man darauf freiwillig, und ohne dass grosse Bussen angedroht werden, verzichtet.

Kathrin Utz Tremp ist Historikerin und wissenschaftliche Mitarbeiterin des Staatsarchivs Freiburg.

Literatur: La «Première collection des lois» de Fribourg en Nuithonie, hg. von Chantal Ammann-Doubliez (Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Bd. I/6), Nrn. 509, 555, 599.

Meistgelesen

Mehr zum Thema