Wer in den Kanton Freiburg zieht oder innerhalb des Kantons umzieht, muss dies der Einwohnerkontrolle melden. Dieses bisher angewandte System hat Lücken und entspricht auch nicht mehr den heutigen digitalen Bedürfnissen. Zu diesem Zweck hat der Grosse Rat am Mittwoch eine Änderung des Gesetzes über die Einwohnerkontrolle vorgenommen. Neu sind auch Personen meldepflichtig, welche gegen Entgelt Drittpersonen drei Monate oder länger beherbergen. Es gibt somit eine doppelte Meldung, mit der sich Wechsel besser überprüfen lassen. Der Grosse Rat hiess die Änderung mit einer Gegenstimme gut, auch wenn die Befürchtung laut wurde, Vermieter müssten vermehrt «Polizist» spielen. Das Gesetz erlaubt auch den erweiterten gezielten Zugriff auf das Personenregister «FriPers». Dies gilt für Dritte mit einer öffentlichen Aufgabe, etwa für das Inkassobüro für die Rundfunkgebühren Serafe.
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- 25.04.2024
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- 25.04.2024
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