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Vernehmlassung des Vorentwurfs für ein Gesetz für die Integration von Migranten

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Autor: Pascale Hofmeier

FreiburgMehrere Kantone, insbesondere in der Westschweiz, verfügen bereits über ein Integrationsgesetz. Nun soll auch der Kanton Freiburg ein «Gesetz über die Integration der Migrantinnen und Migranten und die Rassismusbekämpfung» erhalten. Der Staatsrat hat der Sicherheits- und Justizdirektion grünes Licht gegeben, den entsprechenden Vorentwurf in die Vernehmlassung zu schicken. In seiner Mitteilung betont der Staatsrat, dass Integration auf Gegenseitigkeit beruhe und zum Ziel habe, das friedliche Zusammenleben und die Chancengleichheit zu fördern.

Keine Vereinbarungen vorgesehen

Der Gesetzesentwurf verzichtet auf das Instrument der Integrationsvereinbarung. «Es ist gut, Familien Integrationsziele vorzugeben», sagt Jutzet, aber dies sei auch sehr umstritten: «Was ist eine sinnvolle Sanktion, wenn sie sich nicht daran halten?» Der Staatsrat schliesst trotzdem nicht aus, dass dieses Instrument irgendwann probeweise eingeführt werden könnte: «Bisher hat dies aber noch niemand gefordert.»

Das Gesetz soll die Zuständigkeiten und die Vergabe von Subventionen im Integrationsbereich regeln. «An der bisherigen Praxis ändert sich nichts. Die Aufgabenverteilung wird aber gesetzlich verankert», sagt Sicherheits- und Justizdirektor Erwin Jutzet. Weder die Kommission für die Integration noch das Integrationsbüro stünden bisher auf einer gesetzlichen Grundlage.

Im Kanton Freiburg ist die Integration als Querschnittaufgabe organisiert. Sowohl die Direktionen des Staatsrates als auch die Gemeinden, Institutionen oder Vereine können Projekte erarbeiten. Diese werden vom Delegierten für die Integration koordiniert. Der Delegierte ist der Sicherheits- und Justizdirektion angegliedert. Er hat zusätzlich den Auftrag, kantonale Integrationspolitik allgemein umzusetzen.

Verantwortung verteilt

Für die spezifische Integration ist das Sozialamt zuständig: Es betreut Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen. Die erste Anlaufstelle für Migrantinnen und Migranten sind aber die Gemeinden. Diese sollen über das lokale Leben sowie über Rechte und Pflichten informieren. Sie arbeiten eng mit den kantonalen Behörden und den Sozialpartnern zusammen.

Jährlich stehen dem Kanton Freiburg etwas mehr als eine halbe Million Franken für die Integrationsmassnahmen zur Verfügung.

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