Verordnung
Anlässe werden vermehrt kontrolliert
Mit der Schall- und Laserverordnung (SLV) sollen Personen an Veranstaltungen oder in öffentlichen Gaststätten gegen übermässigen Schall geschützt werden. Es gilt ein allgemeiner Grenzwert von 93 Dezibel (dB). Unter Einhaltung gewisser Bedingungen kann jedoch ein Veranstalter zwischen den erhöhten Grenzwerten von 96 dB bzw. 100 dB wählen. Solche Veranstaltungen sind dem Oberamt zu melden. Das Amt für Umwelt kontrolliert sporadisch die Einhaltung dieser Vorgaben an den entsprechenden Veranstaltungen und in öffentlichen Gaststätten. Wie Marc Chardonnens, Vorsteher des Amtes für Umwelt, am Dienstag sagte, sollen künftig durch die Polizei mehr Kontrollen durchgeführt werden. Heute Mittwoch ist im Übrigen «Tag gegen Lärm». Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung ruft dabei dazu auf, Lärmkosten den Verursachern anzulasten. il