Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Verordnung

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Verordnung

Anlässe werden vermehrt kontrolliert

Mit der Schall- und Laserverordnung (SLV) sollen Personen an Veranstaltungen oder in öffentlichen Gaststätten gegen übermässigen Schall geschützt werden. Es gilt ein allgemeiner Grenzwert von 93 Dezibel (dB). Unter Einhaltung gewisser Bedingungen kann jedoch ein Veranstalter zwischen den erhöhten Grenzwerten von 96 dB bzw. 100 dB wählen. Solche Veranstaltungen sind dem Oberamt zu melden. Das Amt für Umwelt kontrolliert sporadisch die Einhaltung dieser Vorgaben an den entsprechenden Veranstaltungen und in öffentlichen Gaststätten. Wie Marc Chardonnens, Vorsteher des Amtes für Umwelt, am Dienstag sagte, sollen künftig durch die Polizei mehr Kontrollen durchgeführt werden. Heute Mittwoch ist im Übrigen «Tag gegen Lärm». Die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung ruft dabei dazu auf, Lärmkosten den Verursachern anzulasten. il

Meistgelesen

Mehr zum Thema