Autor: Walter Buchs
Freiburg CSP-Grossrat Benoît Rey aus Freiburg hatte in einer Motion vorgeschlagen, das geltende Gesetz in dem Sinne zu ändern, dass der Staat das Verpacken und den Versand von Prospekten der politischen Parteien zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen organisiert und die Kosten übernimmt. Er machte dabei organisatorische und finanzielle Probleme der Parteien geltend.
In der soeben veröffentlichten Antwort beantragt der Staatsrat dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen. Die Regierung erinnert daran, dass der Staat gemäss Gesetz über die finanzielle Beteiligung des Staates an Wahlkampfkosten den politischen Parteien und Wählergruppen bereits einen Beitrag an die Wahlkampfkosten bezahlt. Voraussetzung ist, dass die betreffende Partei bzw. Wählergruppe mindestens ein Prozent der gültig abgegebenen Stimmen erhält.
Das Gesetz definiert nicht, um welche Kosten es sich dabei handelt. Nach Meinung des Staatsrates sind aber auch Druck und Versand der Wahlpropaganda darin bereits inbegriffen. Die Regierung erinnert daran, dass das Staatsbudget 2010 einen Kredit von je 195 000 Franken für die Unterstützung der politischen Parteien bei den kantonalen und eidgenössischen Wahlen des kommenden Jahres enthält. Ab nächstem Jahr können zudem Parteispenden bis zu 5000 Franken von den Steuern abgezogen werden, was die Situation der Parteien weiter verbessere.
Wichtig für die Demokratie
In der Antwort zur Motion unterstreicht der Staatsrat, dass Wahlprogramme und die Vorstellung von Kandidatinnen und Kandidaten für eine ausgewogene Ausübung der Demokratie unerlässlich seien. Nach seiner Ansicht seien aber nur die politischen Parteien in der Lage, die Verantwortung für ihre Wahlkampagnen, inklusive Veröffentlichung und Versand der Wahlpropaganda, zu übernehmen. Deshalb könne er, so der Staatsrat, den Vorschlag von Grossrat Benoît Rey nicht unterstützen.