Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Versandkosten für Wahlmaterial werden gegen Quittung rückerstattet

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Freiburg Die Staatskanzlei überweist den Freiburger Parteien einen Betrag von 168560 Franken für die Versandkosten von Wahlmaterial der eidgenössischen und kantonalen Wahlen 2011. Wie sie in einer Mitteilung festhält, korrigiert sie damit die Verteilung des Betrages, der in einem neuen Gesetz festgehalten ist.

Die Parteien erhalten zur Deckung von Kosten der letzten beiden Wahlen einen Pauschalbetrag von zweimal 195000 Franken. Dieser Pauschalbetrag wird nach einem Schlüssel aufgeteilt, der sich nach der Parteienstärke richtet.

Die Kosten zur Deckung der Versandkosten wollte die Staatskanzlei ebenfalls gemäss diesem Schlüssel auszahlen. Dazu hatte sie zweimal 90000 Franken vorgesehen.

Die CSP rekurrierte aber gegen diese Verteilung beim Kantonsgericht; die Partei verlangte, dass hier die reellen Kosten aufgrund von Rechnungen gedeckt werden.

Auf diese Beschwerde ist nun die Kanzlei von sich aus eingetreten, wie Staatskanzlerin Danielle Gagnaux sagt. «Das Gesetz ist nicht ganz klar formuliert. Aber wir haben die Stellungnahmen zum Gesetz im Grossen Rat nachgelesen und aufgrund dessen die Verteilung korrigiert», so Gagnaux. «Womöglich muss man den Wortlaut des Gesetzes nochmals überarbeiten.»

Für den Staat wird somit die Subventionierung der Versandkosten gar um 22000 Franken billiger. Die anderen Parteien hätten zwar zur Beschwerde der CSP keine Stellung bezogen, sie wollten aber wissen, wann bezahlt wird, so Gagnaux. Mit der Änderung will die Staatskanzlei auch den Nachteilen eines Gerichtsverfahrens zuvorkommen und Verzögerungen vermeiden.

Die CSP ist zufrieden

Bei der CSP zeigt man sich über die neue Handhabung zufrieden. Gemäss Sekretär Diego Frieden will die Partei aber ihre Beschwerde beim Kantonsgericht noch nicht zurückziehen. «Wir warten ab, ob keine andere Partei Rekurs gegen den neuen Entscheid der Staatskanzlei einlegt.» Diese Frist beträgt 30 Tage.

Wie Danielle Gagnaux gegenüber den FN präzisierte, sind Komplementärwahlen wie jene vom kommenden 11. März nicht Gegenstand dieses Gesetzes.uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema