Verschärfte Strafnorm
BERN. Die Insiderstrafnorm soll neu alle kursrelevanten Tatsachen erfassen. Der Bundesrat hat am Freitag eine Botschaft zur Teilrevision des Strafgesetzbuches (StGB) verabschiedet. Im August hatte der Bundesrat bei einer Diskussion über die Swissfirst-Affäre und mögliche Insidergeschäfte bei Pensionskassen Mängel der Strafnorm erkannt. Er beauftragte das Eidg. Finanzdepartement (EFD), die Strafnorm aus dem Geldwäschereipaket herauszulösen und eine eigenständige Vorlage auszuarbeiten. Nach positiver Vernehmlassung beantragt der Bundesrat nun die ersatzlose Streichung der Ziffer 3 des Artikels 161 des StGB. Damit wird das Verbot des Ausnützens vertraulicher Tatsachen auf jegliche kursrelevanten Insidertatsachen ausgedehnt. sda
Bericht auf Seite 19