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Verschmutztes Wasser in Wünnewil: Mindestens bis am Dienstag ist Abkochen nötig

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Das Trinkwasser in Wünnewil ist nach wie vor verunreinigt. Es muss deshalb abgekocht werden – etwa dann, wenn es zum Trinken oder zum Kochen verwendet wird. Die Massnahme gilt bis mindestens am Dienstagnachmittag.

Noch immer gilt in Wünnewil: Das Trinkwasser muss abgekocht werden, bevor es konsumiert oder zu bestimmten anderen Zwecken verwendet wird. Betroffen sind alle Haushalte, die ihr Wasser von der Wasserversorgungsgenossenschaft Wünnewil beziehen. Wie deren Präsident Erwin Perler auf Anfrage sagt, werden am Montag neue Proben entnommen. «Diese werden dann nach Freiburg gebracht und vom Kantonschemiker analysiert.» Am Dienstagnachmittag sollten die Resultate vorliegen. Mindestens bis dann muss das Wasser also abgekocht werden – vielleicht auch länger. «Die Betroffenen werden laufend informiert», so Perler.

Die Verschmutzung des Trinkwassers sei eine Folge der vielen Niederschläge in den letzten Wochen, erklärt er. Da die Böden gesättigt seien, habe der Erreger wohl irgendwo in die Leitungen gelangen können. Was für ein Erreger es genau ist, kann Perler noch nicht sagen. Es dürfte sich jedoch um verschiedene Keime handeln.

Warum wurde nicht sofort informiert? 

Entdeckt wurde die Verschmutzung des Wassers bereits am Mittwoch, offiziell informiert wurde erst am Freitag. Dieser Umstand sorgt im Dorf denn auch für einiges Kopfschütteln. Warum wurde die Bevölkerung nicht sofort darüber in Kenntnis gesetzt, als die ersten Anzeichen der Verunreinigung auftauchten? «Wir machen das, was der Kanton uns vorgibt», sagt Perler. In einem ersten Moment sei nur eine sogenannte Notchlorung angeordnet wurden. Dabei wird im Reservoir eine bestimmte Menge Chlor ins Wasser gegeben, um die Leitungen zu desinfizieren.

Erst am Freitag habe es dann geheissen, es brauche eine kontinuierliche Chlorung. «Eine auswärtige Firma macht das. Sie hat ein Gerät installiert, das dem Wasser ständig Chlor zufügt», erklärt Perler. Erst dann, am Freitagabend, hätten die Behörden beschlossen, die betroffenen Haushalte zu informieren. Daraufhin habe man umgehend damit begonnen, Flugblätter in die Briefkästen zu verteilen. «Wir nehmen die Sache sehr ernst», sagt Erwin Perler – und hofft, dass die Abkochpflicht möglichst bald aufgehoben werden kann.

Bei Krankheit zum Arzt

Auf dem Flugblatt, das auch auf der Website der Gemeinde aufgeschaltet ist, steht, wann das Abkochen des Wassers besonders wichtig ist. Dies ist etwa bei der Zubereitung von Speisen und Getränken oder beim Zähneputzen der Fall, aber auch dann, wenn Wasser zu medizinischen Zwecken gebraucht wird, also zum Beispiel um eine Wunde zu reinigen. Kein Abkochen ist nötig, wenn beim Geschirrspüler die höchste Temperaturstufe gewählt wird, für die allgemeine Reinigung, die Toilettenspülung, fürs Duschen oder das Wäschewaschen mit der Maschine. 

Wer bereits verschmutztes Wasser konsumiert hat, sollte wachsam sein: Wenn innerhalb von zwei Tagen hohes Fieber, Durchfall oder Erbrechen auftreten, empfiehlt die Wasserversorgungsgesellschaft, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen.

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