Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Versicherungslobby auf üblen Abwegen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das Regelwerk für die zahlreichen privaten Versicherungen, stammt aus dem Jahr 1908, ist also mehr als 100  Jahre alt. Ein gutes Zeichen für ein Gesetz, das so lange Zeit funktionieren und im Grossen und Ganzen anstandslos nicht nur die Rechte der Versicherer, sondern auch diejenigen der Versicherten schützen konnte. Nun soll das Gesetz revidiert und modernisiert werden.

Dabei ist es der Lobby des Schweizerischen Versicherungsverbandes (SVV) gelungen, den Bundesrat zu überzeugen, Artikel  35 in das Revisionsprojekt einzubauen. Diese Vorschrift ist ein Freipass zugunsten der Versicherer. Sie dürfen in Zukunft freiwillig abgeschlossene Zusatzversicherungen einseitig, also ohne Einwilligung der Versicherten, abändern. Voilà! So einfach ist das. Wenn man also eine Zusatzversicherung zur obligatorischen Krankenversicherung (KVG) abgeschlossen und während Jahrzehnten Hunderttausende Franken an Prämien einbezahlt hat, kann der Versicherer im Alter erklären, dass beispielsweise Demenz oder eine notwendige Chemotherapie für Krebs nicht gedeckt ist. Das Prinzip «Verträge sind zu halten» wird dadurch in sträflicher und unerlaubter Weise ausgehöhlt. Mit dieser Bestimmung werden Zusatzversicherungen gegen Krankheit nutz- und sinnlos. Was helfen solche Versicherungen, wenn man im Alter befürchten muss, nicht umfassend gedeckt zu sein? Autofahrer können den Haftpflichtversicherer relativ problemlos wechseln, ältere Menschen aber bleiben gefangen in der Grundversicherung. Sie werden kaum einen neuen Versicherer finden. Den Clou liefern die Nationalräte der SVP und der FDP, die in der Wirtschaftskommission (WAK) des Nationalrates dafür gesorgt haben, dass diese absurde Vorschrift nicht gestrichen wurde.

Sollte dieser unselige Artikel  35 Eingang ins Gesetz finden, gibt es nur eine Antwort: das Referendum! Es wäre doch wunderlich, wenn die Stimmbürger, selbst diejenigen der FDP und der SVP, diese unfaire Vorschrift annehmen würden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema