Untertitel: Ständerat revidiert Bürgerrechtsgesetz
Mit 31 gegen 6 Stimmen der SVP hat der Ständerat am Mittwoch eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes gutgeheissen. Er setzt damit zwei Bundesgerichtsurteile um. Das Bundesgericht hatte einen als diskriminierend eingestuften Einbürgerungsentscheid der Gemeinde Emmen LU kassiert. Mit einem zweiten Urteil qualifizierte es in einem die Stadt Zürich betreffenden Fall Urnenabstimmungen bei Einbürgerungsentscheiden als verfassungswidrig. Gemäss Beschluss des Ständerates sind die Kantone frei, wie sie die Einbürgerungsverfahren im Kanton und in der Gemeinde regeln. Neu muss aber die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuches begründet werden. Gesuchstellern mit negativem Entscheid wird so ein Rekurs bei einem kantonalen Gericht ermöglicht. Einbürgerungsentscheide hätten eine Doppelnatur, sagte Kommissionssprecher Hansheiri Inderkum (CVP/UR). Durch sie würden Ausländer Teil des Schweizer Souveräns, was ein politischer Akt sei. Eine Einbürgerung sei aber auch ein Verwaltungsakt, der rechtsstaatliche Verfahrensgarantien einschliesse. Inderkum erklärte, es gebe keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung, aber es gebe ein Recht auf ein korrektes Verfahren. Justizminister Christoph Blocher anerkannte die von der staatspolitischen Kommission ausgearbeitete Lösung als gangbaren Weg.