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Versöhnung wird gesucht

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Untertitel: Strafklage gegen Grossrat Joe Genoud

Die Loterie Romande (LoRo) hat bekanntlich am 7. Dezember 2004 eine Strafklage gegen Joe Genoud und gegen Unbekannt wegen Verleumdung und Verletzung des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb eingereicht. Der SVP-Grossrat hatte anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes über die Spielapparate und Spielsalons u.a. Fotos verteilt, auf welchen ein «Tactilo»-Automat der LoRo abgebildet war, der eine 20-Franken-Note schluckte. In Wirklichkeit akzeptiert dieses Gerät aber nur Münzen. Laut LoRo wurde so der Grosse Rat irregeführt.

Der Oberamtmann muss
das Gespräch suchen

Am Montag hat nun Untersuchungsrichter Michel Favre informiert, dass er die Strafklage an den Oberamtmann des Saanebezirks weitergeleitet und diesen beauftragt hat, einen Versöhnungsversuch zu starten. Er erinnert daran, dass die in Frage kommenden Delikte nur bei einer Klage verfolgt werden und dass der Hersteller des Fotos mittlerweile aufgrund von Medienberichten bekannt sei.

Parlamentarische Immunität

Michel Favre gibt weiter zu verstehen, dass die alte Kantonsverfassung Grossrat Joe Genoud eine parlamentarische Immunität garantiert. Kein Grossrat könne verfolgt werden für Äusserungen, die er innerhalb des Grossen Rates mache. «Es handelt sich um eine absolute Immunität. Kein Verfahren kann diese aufheben», hält er fest.

Dies gelte aber nicht für Äusserungen ausserhalb des Grossratssaals. «Weil nicht zum Vornherein ausgeschlossen werden kann, dass Grossrat Joe Genoud die umstrittenen Fotos auch ausserhalb der Grossratssitzung verteilt hat, ist es angebracht, einen gesetzlichen Versöhnungsversuch vorzunehmen, bevor andere Entscheide getroffen werden», schreibt er weiter. Er denkt dabei an die Frage der Immunität und die Berechtigung der Klage.

Zweite Lesung heute Dienstag

Grossen Einfluss auf die Debatte im Grossen Rat wird eine eventuelle Versöhnung nicht haben, denn die zweite Gesetzeslesung über die Spielapparate wird bereits heute Dienstag zu Beginn der Dezember-Session durchgeführt. Der Vorfall der ersten Lesung wird aber zweifelsohne nicht unerwähnt bleiben.

Bekanntlich hat der Grosse Rat mit bloss einer Stimme Differenz entschieden, dass der maximale Einsatz bei den neuen Geschicklichkeitsautomaten fünf Franken betragen dürfe. Dabei haben die Befürworter immer wieder darauf hingewiesen, dass bei den «Tactilo»-Automaten der LoRo, die nicht unter das kantonale Gesetz fallen, ebenfalls fünf Franken eingesetzt werden dürfen. Der Staatsrat möchte den Einsatz bei den neuen Geldspielautomaten wie heute auf zwei Franken beschränken.

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