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Verteidiger fordert Freispruch für Clément

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Autor: Carolin Foehr

FreiburgIm Prozess um die städtische Pensionskasse hat gestern der Anwalt des Stadtammanns Pierre-Alain Clément (SP) sein Plädoyer gehalten. Sein Mandant habe sich nichts vorzuwerfen, unterstrich Alexandre Emery vor dem Polizeirichter. Es sei nicht seine Aufgabe gewesen, die vom Verwalter der Pensionskasse erhaltenen Zahlen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.

Pierre-Alain Clément, der 1999 seine Funktionen als Gemeinderat, Finanzdirektor und Vorstandsmitglied der Pensionskasse angetreten hat, muss sich seit vergangener Woche wegen Urkundenfälschung vor dem Bezirksgericht Saane verantworten. Ihm und zwei Kaderangestellten der Finanzdirektion wird vorgeworfen, zwischen 2000 und 2003 wissentlich die Gemeindegarantie der Pensionskasse beschönigt zu haben. 2003 wies die Bilanz zum Beispiel eine Garantie von 28 Millionen Franken aus, während die vollständige Deckung durch die Gemeinde 108 Millionen Franken betrug.

Als Erster Eintrag gefordert

In seiner Verteidigungsrede sagte Alexandre Emery, die wahren Verantwortlichen für das Pensionskassen-Debakel stünden heute nicht vor Gericht. «Der Vorstandspräsident, Dominique de Buman, und der Verwalter der Pensionskasse hatten die nötigen Kenntnisse und Befugnisse, um die ?niedrigere Garantie? als die richtige darzustellen.» Zu diesem Ergebnis war auch der Schlussbericht der parlamentarischen Untersuchungskommission 2006 gekommen. Die Überweisungsverfügung des Untersuchungsrichters hingegen hatte beide entlastet.

Emery hob auch hervor, dass es Pierre-Alain Clément war, der den Eintrag der Garantie in die Gemeindebilanz gefordert hatte. «Unter diesen Umständen ist es absurd zu behaupten, mein Mandant habe den Betrag verheimlichen wollen», rief er aus.

Die Anklage ist der Meinung, die Beschuldigten hätten durch ihr Handeln verhindern wollen, dass die Stadt bei den Banken schlechter dastehe und keine Kredite mehr erhalte. Auch politische Projekte, wie der Bau des Gastspielhauses oder des Schulhauses Schönberg, habe man nicht gefährden wollen, hiess es in der Überweisungsverfügung des Untersuchungsrichters.

Zwischen 2000 und 2001 habe sich niemand für so genannte «Banken-Ratings» interessiert, erwiderte darauf der Verteidiger. Das gehe aus mehreren Aussagen, unter anderem auch von Dominique de Buman (CVP), hervor.

Theater noch kein Thema

Was die genannten Projekte betrifft, hat der Freiburger Generalrat im Jahr 2000 den ersten Studienkredit des Theaters und den Investitionskredit des Schulhauses angenommen. «Pierre-Alain Clément hatte keinen Grund, sich bereits im Jahr 2000 um die Finanzierung des Theaters, die 2005 diskutiert wurde, zu sorgen», argumentierte Alexandre Emery. Er forderte Polizeirichter Nicolas Ayer zum Schluss seines vierstündigen Plädoyers auf, dem Syndic mit einem Freispruch «seine Ehre und seinen Frieden» zurückzugeben.

Urteil am Dienstag

Die Staatsanwaltschaft hatte am Montag bedingte Geldstrafen für die Angeklagten gefordert: 45 Tagessätze für den Syndic, 30 für den früheren Leiter der Finanzdirektion und zehn für dessen ehemaligen Buchhalter. Die Verteidiger der beiden weiteren Angeklagten hatten ebenfalls auf Freispruch plädiert. Am kommenden Dienstagabend wird das Bezirksgericht das Urteil in einer öffentlichen Sitzung fällen.

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