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Verteidiger verlangen Freispruch

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Es war der zweite Verhandlungstag gestern vor dem Bezirksgericht Glane in Romont im Mordfall von Frasses. Der Staatsanwalt und die Verteidiger der beiden wegen Mordes angeklagten Männer kreuzten die Klingen. Für die Verteidigung ist die Beweislage nicht gegeben. Sie plädierte dafür, die Männer des Mordes freizusprechen. Der Staatsanwalt hingegen sieht genügend Fakten vorliegen, welche die Schuld der Angeklagten beweisen, und forderte lebenslängliche Gefängnisstrafen für beide Männer. «Es ist die brutalste Tat, die der Kanton Freiburg seit Jahren gesehen hat», sagte Generalstaatsanwalt Fabien Gasser vor Gericht. Der eine der Angeklagten ist 34 Jahre alt und stammt ursprünglich aus dem Kosovo, der andere ist 33-jährig und mazedonischer Abstammung. Die Männer bekräftigten gestern erneut, nichts mit der Tat zu tun zu haben. Das Gericht gibt sein Urteil am 29. Januar bekannt.

 Der Fall ereignete sich im Mai 2013: Ein 36-jähriger Italiener mit kosovarischen Wurzeln wurde vor seinem Haus in Frasses vor den Augen seiner Verlobten und seiner vier Kinder von zwei Männern erschossen. Der 36-Jährige kehrte zu diesem Zeitpunkt mit seiner Familie nach Hause zurück. Als er aus dem Auto stieg, eröffneten die beiden Männer das Feuer auf ihn und ergriffen danach die Flucht. Das Opfer wurde mit 15 Schüssen niedergestreckt. Die Angehörigen wurden nicht verletzt. Laut Anklage geht dem Mord eine seit dem Jahr 2000 andauernde Familienfehde unter zwei Kosovo-Clans voraus, die bereits zahlreiche Opfer forderte, darunter auch zwei Kinder (siehe Kasten). Am ersten Prozesstag letzte Woche hatte das Gericht Familienangehörige des Opfers und die beiden Angeklagten befragt (die FN berichteten).

 Als Beweis für die Schuld der Angeklagten dienen der Staatsanwaltschaft DNA-Spuren, Telefongespräche, SMS-Nachrichten, die Verbindung zu einem der Kosovo-Clans und Aussagen von Familienangehörigen des Opfers sowie der Angeklagten. Für Generalstaatsanwalt Gasser beweisen die vielen Puzzleteile die Schuldigkeit der beiden Männer: «Alles geht einer Logik nach.» Es könne kein Zufall sein, dass die beiden Handys der Angeklagten zum Zeitpunkt des Mordes ausgeschaltet gewesen seien. Und es könne kein Zufall sein, dass im Innern einer Tatwaffe DNA-Spuren des einen Angeklagten gefunden worden seien. Auf einer zweiten Tatwaffe hätten sich Spuren des anderen Beschuldigten finden lassen. Es sei klar, dass der eine Angeklagte zu einem der Clans gehöre, durch die Fehde bereits Angehörige verloren habe und in Frasses auf Rachefeldzug gewesen sei.

Die Verlobte des ermordeten Mannes konnte die beiden Täter nicht identifizieren; der Mord ereignete sich kurz vor Mitternacht. Bei der ersten Befragung durch die Polizei zwei Stunden später sprach die Frau laut Unterlagen von einem grossen, dünnen Mann und einem kleineren, kräftigeren Täter. Die beiden Beschuldigten sind jedoch fast gleich gross und unterscheiden sich auch in ihrer Statur kaum.

Die Verteidigung bekräftigte in ihrem Plädoyer deshalb, dass die beiden Angeklagten als Täter nicht infrage kommen können. Beide Verteidiger sehen es als gegeben, dass Auftragsmörder die Tat begangen haben: «Kosovo-Clans sind bekannt dafür, Männer aus dem Ausland für Morde zu engagieren», sagte AnwaltAndré Clerc.

 

Familienfehde: Kaltblütiger Mord aus Rache

Dem Mord in Frasses an einem 36-jährigen Familienvater mit kosovarischer Abstammung gehen zahlreiche Morde voraus: 26 Tötungsdelikte schreiben die Schweizer Behörden einer Familienfehde zwischen zwei Kosovo-Clans zu. Zudem soll es über 30 Verletzte gegeben haben. Der Mord in Frasses ist der einzige bekannte Fall in der Schweiz rund um diesen Rachefeldzug zweier Clans, die laut Anklage in den Rauschgifthandel involviert sein sollen. «Für solche Taten hat es keinen Platz in unserer modernen Gesellschaft», sagte Staatsanwalt Fabien Gasser gestern am Bezirksgericht in Romont. Es gehe darum, ein Zeichen zu setzen, «dass so etwas bei uns nicht toleriert wird». Der Verteidiger André Clerc beschuldigte Gasser, ein Exempel statuieren zu wollen, obwohl die Beweise nicht vorlägen. Dem widersprach Gasser: «Ich plädiere keineswegs leichtfertig für lebenslängliche Haftstrafen», sagte der Staatsanwalt. emu

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