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Verteilzentrale Sévaz: Lidl akzeptiert Baubewilligung

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Autor: Hannes Währer

Sévaz Obwohl die Lidl Schweiz GmbH bereits seit dem Oktober 2007 über eine Baubewilligung für die Verteilzentrale in Sévaz, die der zukünftigen Versorgung der geplanten Westschweizer Filialen des Harddiscounters dient, verfügte, gab sich der Konzern nicht damit zufrieden.

Nebst anderen Opponenten gelangte Lidl ebenfalls mit einem Rekurs an das Kantonsgericht Freiburg. Der Harddiscounter mit deutschem Ursprung erhoffte sich dadurch eine weniger strenge Reglementierung, insbesondere im Bereich Verkehr. Am 12. August 2008 lehnte das Kantonsgericht jedoch sämtliche Einsprachen gegen die im Vorjahr erteilte Baubewilligung ab (FN vom 16. August 2008).

Kurz darauf gaben alle Einsprecher an, auf den Gang vor Bundesgericht zu verzichten. Einzig Lidl hielt sich bezüglich des weiteren Vorgehens vorerst bedeckt. Aufgrund einer erneuten Anfrage der FN teilte der Konzern am Dienstag jedoch mit, Lidl sei überzeugt, in Sévaz einen idealen Standort für die Erstellung des Verteilzentrums für die Westschweiz gefunden zu haben. Der Konzern werde die in der Baubewilligung formulierten Rahmenbedingungen und Auflagen einhalten. Und: «Die Lidl Schweiz GmbH verzichtet demnach auf einen Rekurs beim Bundesgericht.»

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