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Vertrauen der Vorgesetzten missbraucht

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Vertrauen der Vorgesetzten missbraucht

Ehemaliger Dienstchef konnte eine Million erschwindeln

Er genoss das Vertrauen der Erziehungsdirektoren und anderen Vorgesetzten und konnte so während dreizehn Jahren über eine Million Franken abzweigen. Nun muss sich der ehemalige Dienstchef wegen Betrugs vor Gericht verantworten.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Die Strafuntersuchung gegen den ehemaligen Abteilungsleiter des französischsprachigen Primarunterrichts, der im Februar 2002 entlassen wurde, ist abgeschlossen. Er hat im Verlaufe des Verfahrens zugegeben, insgesamt eine Summe von 1 050 750 Franken veruntreut zu haben, wie der zuständige Untersuchungsrichter Olivier Thormann am Donnerstag mitteilte.

Im Februar 2002 aufgeflogen

Am 18. Februar 2002 leitete Thormann eine Strafuntersuchung gegen den hohen Staatsangestellten wegen Betrugs, eventuell Veruntreuung und Urkundenfälschung ein. Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport hatte an diesem Tag den Dienstchef für den französischsprachigen Primarunterricht angezeigt, nachdem dieser zugegeben hatte, in den Jahren 2000 und 2001 einen Betrag von 290 000 Franken für persönliche Zwecke abgehoben zu haben.

Die Untersuchung hat aber dann ein anderes Ergebnis zu Tage gebracht: Der Staatsdiener hat zwischen 1989 und 2001 über eine Million Franken unterschlagen. «Er hat diese Summe nach und nach zugegeben, als wieder neue Ungereimtheiten entdeckt wurden», hält der Untersuchungsrichter in einer Mitteilung fest. Die Gelder stammten grösstenteils aus dem Weiterbildungsbudget für Lehrkräfte. Nicht weniger als 37-mal überwies er Gelder auf ein Konto zu Gunsten der Freiburger Schulinspektoren, das der Beschuldigte Ende der 80er Jahre eröffnet und zu dem einzig er Zugang hatte.

Auf grossem Fusse gelebt

Laut Untersuchungsrichter hat er diese Summe für persönliche Zwecke verwendet: Besuch von teuren Etablissements, sprich Cabarets, Kauf von Autos und Pflege eines aufwendigen Lebensstils. Thormann teilt auch mit, dass sich das Verfahren wegen gesundheitlicher Probleme des Mannes verzögert hat, der sich nach dem Aufdecken des Falls in Spitalpflege begeben musste. «Der Angeschuldigte war nicht in der Lage, präzise Angaben zu liefern, wie er die abgezweigten Gelder verwendet hat. Dies hat dazu geführt, dass er oft selber einvernommen werden musste», begründet Thormann die Verzögerung des Strafverfahrens.

Der Untersuchungsrichter hat auch die Finanzkontrolle innerhalb der Direktionen des Staates unter die Lupe genommen. «Es scheint, dass der Beschuldigte vom Vertrauen profitiert hat, das er gegenüber seinen Vorgesetzten genossen hat», hält Thormann fest und teilt mit, dass auch die Vorgesetzten im Rahmen der Untersuchung verhört wurden. «Der Dienstchef übte mehrere Funktionen aus. Deshalb war auch sein Einflussbereich entsprechend grösser», ergänzt er gegenüber den FN. Ausgenutzt hat er insbesondere auch das Vertrauen vom ehemaligen Erziehungsdirektor Augustin Macheret, der ihm fiktive Rechnungen unterschrieb und ihm so erlaubte, Gelder abzuheben.
Laut Thormann konnte er vor allem auch ein gewichtiges Wörtchen beim Aufstellen des Budgets für die Weiterbildung mitreden. So konnte der Beschuldigte auch Einfluss nehmen auf die Höhe des Budgets und Beträge abheben, ohne dass das Budget überschritten wurde. Deshalb fielen die Unregelmässigkeiten nicht sogleich auf. Nach Worten des Richters wurde nun die Finanzierung der Weiterbildung anders organisiert, so dass sich ähnliche Fälle nicht mehr wiederholen können.

Beschlagnahmungen
und Pfändungen

Die Erziehungsdirektion ihrerseits hat als Zivilpartei die Beschlagnahmung des Wohneigentums des Angeklagten eingefordert und hat dies auch erreicht, wie der Staatsrat auf eine Anfrage des CVP-Grossrats Jean-Pierre Dorand schreibt. Der Untersuchungsrichter hat zudem beschlossen, den pfändbaren Teil der Invalidenrente, die der ehemalige Dienstchef von der Pensionskasse des Staatspersonals erhält, zu beschlagnahmen. Es handelt sich dabei um jenen Betrag, der das Existenzminimum des Angeklagten, seiner Ehefrau und seiner Kinder übersteigt. Zudem hat der Richter drei Fahrzeuge des Angeklagten beschlagnahmt. Diese wurden für 75 000 Franken verkauft, wie der Antwort des Staatsrates zu entnehmen ist.

Betreibung eingeleitet

Die Erziehungsdirektion hat weiter ein Betreibungsverfahren gegen den ehemaligen Dienstchef eingeleitet. Laut Staatsrat wird gegenwärtig die Pfändung vorgenommen. Sobald diese abgeschlossen sei, wahrscheinlich mit der Ausgabe von Verlustscheinen, können die Renten und die Pension, auf die der Angeklagte Anspruch hätte, gepfändet werden. So soll laut Staatsrat der Schaden für den Kanton reduziert werden. «Der Staatsrat ist entschlossen, alle ihm verfügbaren rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um den grossen Schaden zu vermindern, den er durch das Verhalten seines früheren Mitarbeiters erlitten hat, der sein Vertrauen, das Vertrauen seiner Kollegen und ganz allgemein das Vertrauen aller Partner der Freiburger Schule missbraucht hat», hält die Freiburger Regierung abschliessend fest.

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