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Verunfallter Rekrut muss vor Gericht

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BERN Die Militärjustiz klagt einen Mann wegen fahrlässiger Tötung an, der vor zwei Jahren als Rekrut bei einem Fallschirm-Doppelsprung abstürzte. Sein Kamerad starb beim Unglück. Der Angeklagte selber ist seit dem Absturz invalid. Der Unfall ereignete sich bei einem Training für einen internationalen Militärwettbewerb in Bayern. Gemäss bislang geheimen Dokumenten geschahen bereits bei der Vorbereitung des Sprungs krasse Fehler. So sprang der Verunfallte mit einem nicht adäquaten Schirm. Warum die Vorgesetzten nicht zur Verantwortung gezogen wurden, ist nicht klar. ma/BZ

Bericht Seite 13

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