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Verurteilt für gefährliches Überholen

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Am 31. August 2016 kam es auf der Landstrasse zwischen Kerzers und Müntschemier zu einem Unfall. Die 78-jährige Lenkerin eines Personenwagens überholte zwei Fahrzeuge vor ihr, worauf ein entgegenkommendes Auto eine Vollbremsung einleitete. Ein dahinter fahrender 29-jähriger Motorradlenker musste ebenfalls bremsen. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug, stürzte und verletzte sich dabei leicht. Der Motorradfahrer reichte einige Tage später Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung ein.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Frau, die den Unfall verursacht hatte, mittels Strafbefehl. Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln und fahrlässiger Körperverletzung erhält sie eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen von je 20 Franken mit Probezeit von zwei Jahren. Der Motorradfahrer wird wegen Nichtbeherrschen des Fahrzeugs zu einer Busse von 100 Franken verurteilt.

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