Eine 20-jährige Frau ist vom Staatsanwalt des Kantons Freiburg verurteilt worden. Sie hatte zusammen mit einer Minderjährigen eine ihrer Kolleginnen auf Facebook aufs Übelste beschimpft. Das Opfer hatte daraufhin eine Klage wegen übler Nachrede, Beschimpfung und Drohung eingereicht und von den beiden Täterinnen Genugtuung verlangt.
Der Fall der minderjährigen Mittäterin wird in einem separaten Verfahren vor dem Jugendstrafgericht verhandelt. Die ältere der beiden Täterinnen erhielt von der Staatsanwaltschaft 20 Stunden gemeinnützige Arbeit aufgebrummt. Diese Strafe wurde aber bedingt ausgesprochen. Das heisst, sie wird erst wirksam, wenn die junge Frau innerhalb der festgelegten Probezeit von zwei Jahren wieder ähnliche Delikte begeht. Sie muss zusätzlich zur Strafe aber eine Busse von 100 Franken und die Kosten des Verfahrens von insgesamt 345 Franken bezahlen. im