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Verurteilt wegen Geldfälschung

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Freiburg Ein Jux mit kopierten Geldscheinen kommt eine 38-jährige Frau aus dem Kanton Freiburg teuer zu stehen. Der Untersuchungsrichter hat sie wegen Geldfälschung zu drei Tagessätzen von je 60 Franken verurteilt. Zusätzlich muss sie die Gerichtskosten von 421 Franken tragen. Die Frau hatte zwei Zehnernoten kopiert und sie auf dem Boden liegen lassen, um zu schauen, wie die Leute reagieren. Zudem erlaubte sie ihrem Sohn, ebenfalls einen Geldschein zu kopieren. Ein Schüler einer Orientationsstufenklasse hat daraufhin versucht, mit dem gefälschten Geldschein einzukaufen. Der Sohn der Frau und der andere Schüler werden sich vor dem Jugendgericht verantworten müssen. hpa

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