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Verurteilt wegen Pfändungsbetrugs

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Verurteilt wegen Pfändungsbetrugs

Autohändler und Rennfahrinstruktor vor dem Strafgericht Sense

Das Strafgericht des Sensebezirks, unter dem Präsidium von Gerichtspräsident Reinold Raemy, verurteilte einen 35-jährigen Mann wegen Veruntreuung, versuchten Betrugs und Pfändungsbetrugs zu einer bedingten Gefängnisstrafe von drei Monaten.

Der zurzeit in der Bernischen Nachbarschaft wohnhafte 35-jährige Automechaniker ist auch im Autohandel und als Rennfahrinstruktor tätig. Es stand gestern nicht das erste Mal wegen Betrugsdelikten vor Gericht. So war er 2001 zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 13 Monaten verurteilt worden. Das Strafgericht des Sensebezirks fügte nun drei weitere Monate hinzu.

Als Kläger traten zwei Gläubiger auf. Dem einen schuldet der Autohändler rund 90 000 Franken, dem andern rund 40 000 Franken plus Zinsen. Sie warfen ihm vor, er habe im Rahmen eines Pfändungsverfahrens die verfügbaren Vermögenswerte nicht wahrheitsgemäss angegeben. Auch bezweifelten sie, dass das genannte Nettoeinkommen von 1750 Franken pro Monat nicht stimme. Die Kläger befürchteten, dass sie – trotz rechtskräftiger Urteile und Vereinbarungen – nicht zu ihrem Geld kommen würden.

Dem einen Gläubiger hatte der Autohändler einen Ferrari – einen Unfallwagen – zu einem überrissenen Preis verkauft. Der zweite Gläubiger hatte ihm seinen Ford zum Verkauf anvertraut. Den Erlös von 36 000 Franken sah er aber nie. Das Geld war nämlich auf ein überzogenes Konto des Autohändlers einbezahlt worden, welches die Bank sofort sperrte.

Im Gegenzug bot der Händler dem Gläubiger an, ihm einen BMW zum Preis von 49 000 Franken zu verschaffen. Da der Gläubiger damals noch nicht wusste, dass «seine» 36 000 Franken auf einem Konto versickert waren, händigte er ihm die restlichen 13 000 Franken aus. Da die 36 000 Franken für den Händler auch nicht mehr greifbar waren, versuchte er über einen Leasingvertrag zum BMW zu kommen. Dafür setzte er einen Teil der 13 000 Franken ein. Zu spät merkte der Händler, dass er auch bei der Leasingfirma Schulden hatte; sie hielt den einbezahlten Betrag zurück. Der Gläubiger seinerseits stand nun ohne die 36 000 Franken und ohne BMW da. 9000 Franken erhielt er in der Zwischenzeit vom Händler zurückerstattet.
Das Gericht befand, dass der Angeklagte den Tatbestand des Pfändungsbetrugs erfüllt hat. Auszüge von Bankkonten zeigen, dass zur fraglichen Zeit namhafte Beträge über verschiedene Konten geflossen sind und der Angeklagte seiner Auskunftspflicht im Pfändungsverfahren nicht nachkam. Auch mit Autohandel und der Tätigkeit als Instruktor hatte er Einkünfte erzielt.

Als erwiesen erachtet das Gericht ebenfalls, dass beim Verkauf des Fords Veruntreuung und im Zusammenhang mit dem BMW-Handel Betrugsversuch vorliegt. Der Verurteilte muss dem Gläubiger jedenfalls die geschuldeten Beträge zurückerstatten. Der andere Gläubiger fordert sein Geld im Rahmen eines Zivilverfahrens ein. ja

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