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Verurteilt wegen Rückwärtsfahrt auf Autobahn

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FreiburgDer Untersuchungsrichter hat einen 48-jährigen Camionchauffeur wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln sowie wegen Fahrens mit einem defekten Fahrzeug verurteilt. Der Mann war im Mai 2008 mit seinem Lastwagen auf der A 1 zwischen Freiburg und Estavayer-le-Lac unterwegs gewesen, als ihm auf der Höhe des Bruyères-Tunnels das Benzin ausging. Mit letzter Kraft fuhr er mit seinem Gefährt ein paar Meter rückwärts, um eine Notfallnische zu erreichen. Bei diesem Manöver kam der Anhänger mehrfach über die Fahrbahn, so dass nachfolgende Autofahrer zum Bremsen gezwungen waren. Der Untersuchungsrichter befand, dass der Fahrer mit seinem Verhalten eine elementare Strassenverkehrsregel gebrochen hat und andere Automobilisten in ernsthafte Gefahr gebracht hat. Sein Urteil lautete auf 80 Stunden gemeinnützige Arbeit, wie das Untersuchungsrichteramt mitteilt. Weil der Fahrer nicht vorbestraft war, wurde die Strafe bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Ausserdem muss er eine Busse von 800 Franken bezahlen. im

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