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Verurteilt wegen Unfall auf Baugerüst

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen Gerüstbauer und einen Bauleiter mittels Strafbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung durch Verletzung der Sicherheitsvorschriften verurteilt. Anfang 2012 war ein Arbeiter durch eine Lücke im Gerüst dreieinhalb Meter abgestürzt. Er zog sich dabei einen doppelten Wirbel- und einen Rippenbruch zu. Der Mann verbrachte zwei Tage im Spital.

Der Absturz geht laut Staatsanwaltschaft auf den mangelhaften Zustand des Gerüsts zurück. Nachdem die Schalung für einen Balkon entfernt worden war, sei das Gerüst nicht angepasst worden und es bestand eine gefährliche Lücke. Dieser Zustand habe rund fünf Monate angedauert. Der Bauleiter und der Gerüstbauer hätten sehen müssen, dass das Gerüst nicht gemäss Sicherheitsvorschriften angepasst worden war, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Bauleiter erhält eine Busse von 500, der Gerüstbauer eine von 400 Franken. Lassen sich die beiden Männer in den nächsten zwei Jahren nochmals etwas zuschulden kommen, müssen sie zudem Geldstrafen bezahlen: der Bauleiter zehn Tagessätze à 220 Franken, der Gerüstbauer zehn Tagessätze à 170 Franken. emu

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