Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 54-jährigen Mann des fahrlässigen Vergehens gegen das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer für schuldig gesprochen. Laut einem Strafbefehl hatte der Mann Anfang dieses Jahres in Fräschels Aushubarbeiten getätigt. Dabei platzte die Hydraulikleitung seines Baggers, und es liefen rund 35 Liter Öl aus. Nach der Reparatur des Lecks arbeitete der 54-jährige Mann weiter, ohne sich um das ausgelaufene Öl zu kümmern. Dieses vermischte sich mit Regenwasser und lief in einen Bach. An Flora und Fauna entstand in der Folge jedoch kein Schaden.
Die Staatsanwaltschaft hat den Mann zu einer Geldstrafe von 15 Tagen à 30 Franken bedingt auf eine Probezeit von zwei Jahren verurteilt. emu