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Verurteilter Mörder blitzt vor dem Bundesgericht ab

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Am 5. April 2010 ermordete ein damals 43-jähriger Tunesier im Stadtfreiburger Schönbergquartier seine Frau. Zwei Monate zuvor hatte die Frau den Mann verlassen. Da der Vater mit seiner Verurteilung die elterliche Sorge verlor, erhielten die beiden gemeinsamen Töchter einen Beistand. Der Vater beschuldigte nun den Beistand, er habe den Töchtern 500 Franken vorenthalten – Bargeld, das er ihnen noch vor seiner Verurteilung habe zukommen lassen.

Der Beistand gab an, das Geld sei im Tresor des Heims, in dem die Mädchen wohnten, aufbewahrt worden. Als sie das Heim verliessen, sei das Geld auf ihre Bankkonten überwiesen worden. Das Kantonsgericht lehnte die Klage ab. Es schrieb in seinem Urteil, das Geld sei den Mädchen immer zur Verfügung gestanden. Die Klage sei in einem grösseren Rahmen zu sehen: Der Verurteilte versuche, die Beistandschaft dem Grossvater zu übertragen (die FN berichteten).

Nun entscheidet auch das Bundesgericht gegen den Mann: Da er keine elterliche Sorge mehr habe, könne er nicht im Namen seiner Töchter vorgehen. Selber könne er aber kein Interesse vorweisen, mit dem er gegen den Beistand vorgehen wolle. Auch habe er nie bestritten, dass das Geld auf das Bankkonto überwiesen worden sei. Das Bundesgericht weist den Rekurs daher als unzulässig ab und auferlegt dem Mann die Gerichtskosten von 500 Franken.

Der Mann hatte sich am Tag der Tat in die Wohnung seiner Frau im Stadtfreiburger Schönbergquartier begeben. Während die beiden Mädchen im Alter von neun und elf Jahren draussen spielten, fesselte er seine Frau.

Danach stach er ihr fünfzehn Mal mit einem Messer in den Rücken, schlug sie mit einer Pistole und schoss ihr Gummischrot ins Gesicht, bevor er ihr die Kehle durchschnitt. Das Freiburger Kantonsgericht verurteilte ihn 2017 wegen Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe; das Bundesgericht bestätigte dies.

njb

Bundesgericht, Entscheid 6B_1138/2018; Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 502 2018 120 und 136

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