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Verurteilung eines früheren Tennis-Profis ist rechtskräftig

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Die Verurteilung eines früheren Tennis-Profis wegen sexueller Nötigung ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mannes gegen das Urteil der Walliser Justiz abgewiesen. Es bleibt damit bei der bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten.

Der Vorfall ereignete sich 2014 in Tallinn, Estland, während eines Kongresses. Daran nahm der Verurteilte für den Verband Swiss Tennis teil. Nach feuchtfröhlichem Abend verbrachte er die Nacht mit einer österreichischen Delegierten.

Nach einer anfänglichen Amnesie erinnerte sich die Frau an nicht einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Sie wies zahlreiche Hämatome auf. Im Jahr 2022 wurde der Ex-Profi vom Walliser Kantonsgericht verurteilt.

In einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid hat das Bundesgericht die Beschwerde des Mannes mit einer ausführlichen Begründung abgewiesen. Die Würdigung der Beweise und Gutachten durch die Walliser Justiz sei nicht willkürlich. Die Verletzungen und Hämatome, die das Opfer aufgewiesen habe, könnten nicht durch Stürze während des Abends erklärt werden.

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