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Verwahrter blitzt vor Bundesgericht ab

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Ein Portugiese, der seine Frau im November 2014 vergewaltigt und einen Monat später erdrosselt sowie zwei Söhne aus seiner früheren Ehe sexuell missbraucht hat, ist mit seinem Rekurs vor Bundesgericht abgeblitzt. Wie aus den entsprechenden Unterlagen ersichtlich ist, hat das höchste Gericht den Rekurs des Mannes in sämtlichen Punkten abgelehnt. Das Bundesgericht bestätigt damit das Urteil des Kantonsgerichts vom vergangenen September und das Urteil des Strafgerichts Saane vom März 2017 (die FN berichteten). Der Mann muss somit 17  Jahre ins Gefängnis und wird verwahrt. Zusätzlich hat ihm das Bundesgericht seine Verfahrenskosten in der Höhe von 1200 Franken auferlegt.

Dass er seine Frau getötet hat, bestritt der Mann nicht, jedoch den sexuellen Missbrauch an seinen Söhnen in den Jahren 2002 bis 2004. Sein Anwalt forderte eine kürzere Haftstrafe von lediglich zehn Jahren sowie die Aufhebung der Verwahrung und deren Ersetzung durch eine stationäre therapeutische Massnahme, ausserdem eine neue psychiatrische Expertise.

Die höchste Instanz hat dies nun alles abgelehnt. Vor allem hält es daran fest, dass der beschuldigte Portugiese zum Tatzeitpunkt in vollem Umfang als zurechnungsfähig zu betrachten sei, dass keinerlei Anzeichen dafür bestehen, die Unabhängigkeit und die Kompetenz des vorliegenden psychiatrischen Gutachtens infrage zu stellen. Auch sieht das Bundesgericht es als unbestritten an, dass der Mann tatsächlich seine Söhne sexuell missbraucht hat.

jcg

Bundesgericht, Entscheid 6B_1140/2018. Kantonsgericht, Entscheid 501 2017 101.

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