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Verwahrung ja – lebenslänglich nein

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Leserbrief

Verwahrung ja – lebenslänglich nein

Autor: «Lucies Mörder wird verwahrt – aber nicht lebenslänglich» – FN vom 5. Februar

Der Mörder von Lucie hat unheimlich heimtückisch, vorsätzlich, brutal und skrupellos gehandelt, als er das ihm unbekannte Mädchen hinterhältig tötete. Und das kurz nachdem er unverständlicherweise nach einem anderen Tötungsversuch vom Aargauer Straf- und Massnahmenvollzug wieder freigelassen wurde. Das Schweizervolk wünscht für einen solchen Täter die Höchst strafe und anschliessend eine lebenslange Verwahrung ohne Wenn und Aber, ohne sinnlose psychiatrische Gutachten alle zwei Jahre. Dies zum Schutze des Lebens von anderen unbeteiligten Personen. Der Mörder hat auch das Motiv zur Tat eröffnet – er wollte ins Gefängnis.

Der Richter hat das Gesetz nicht richtig interpretiert und den Volkswillen missachtet. Ich schlage deshalb vor, dass der zuständige Gerichtspräsident sofort entlassen wird und dass ihm seine Pensionskassenansprüche lebenslang gekürzt werden.

Hans Mannsdorfer, Freiburg

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