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Verwaltungsgericht hat bestätigt

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Burgergemeinde Freiburg rückwirkend ab 2001 steuerfrei

Autor: Von JEAN-LUC BRÜLHART

In Zukunft wird die Burgergemeinde der Stadt Freiburg keine Steuern mehr entrichten müssen. Und nicht nur das: Rückwirkend auf das Jahr 2001 haben ihr die Gemeinden, in denen die Bourgeoisie Güter und Liegenschaften hat, die Steuern zurückerstattet. Mit zwei Ausnahmen: Matran und Villars-sur-Glâne. Die Agglomerationsgemeinden hatten die Steuerfreiheit vor dem Verwaltungsgericht angefochten. Der Rekurs wurde abgewiesen, wie der La Liberté vom Dienstag zu entnehmen war.Gérard Aeby, Verwalter der Burgergemeinde Freiburg, stellt klar: «Wir haben zu Unrecht während 20 Jahren Steuern bezahlt.» Die Forderung nach Steuerfreiheit stützt die Bürgergemeinde auf das Gesetz über Gemeinden und Pfarreien aus dem Jahr 1980. Es sei ein langer und beschwerlicher Weg gewesen, so Aeby.

Villars-sur-Glâne entgehen Millionen

Ausschlaggebend war eine Studie im Rahmen des Umbaus im «Gothard», die abklären sollte, ob die Renovationsarbeiten dem öffentlichen Beschaffungswesen unterliegen. «Die Studie zeigte klar auf, dass die Burgergemeinde eine öffentlich-rechtliche Körperschaft und somit steuerfrei ist», sagte Aeby. Das Steueramt war von dieser Schlussfolgerung überzeugt und erliess im Juli 2004 die Steuern rückwirkend auf 2001.Direkte Verliererin des Urteils ist Villars-sur-Glâne, denn der Gemeinde gehen so wichtige Steuereinnahmen verloren. Sollte Gottéron-Village realisiert werden, brächte das rund 23 MiIlionen Franken in die Kasse der Burgergemeinde. Ohne die Steuerfreiheit hätte Villars-sur-Glâne von der Liegenschaftsgewinnsteuer profitiert. «Das sind mehrere Millionen Franken», bestätigt Gérard Aeby gegenüber den FN. Weil schon seit Jahren für die Steuerfreiheit gekämpft wurde, lässt Aeby den Vorwurf nicht gelten, diese wegen aktueller Projekte angestrebt zu haben. Zudem profitiere Villars-sur-Glâne zu einem späteren Zeitpunkt vom Landverkauf. Dann nämlich, wenn nach Beendigung der Bauarbeiten Steuereinnahmen generiert werden.

Priorität dem Gastspielhaus

Und was hat die Burgergemeinde mit den finanziellen Mitteln vor, die sie in Zukunft spart und die ihr zurückerstattet wurden? Charles de Reyff, Gemeinderat und Präsident der Burgergemeinde, relativiert: «Wir werden das Geld wieder so investieren, dass es der Öffentlichkeit zugute kommt, aber sicher nicht mit der grossen Kelle anrühren.» Auch unabhängig von der Steuerfreiheit geniesse im Moment eine mögliche Beteiligung am Gastspielhaus Priorität. Noch ist offen, wann die Burgergemeinde darüber befinden soll. «In einer der nächsten Versammlungen», so de Reyff.

Keine Signalwirkung für Murten

Für die Burgergemeinde Murten hat das Urteil des Verwaltungsgerichts keine Signalwirkung. Gemäss Verwalterin Marlis Siegenthaler verrichtet die Burgergemeinde abgesehen von Liegenschaftssteuern (1,5 Promille vom Steuerwert) keine weiteren Abgaben.

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