Wir gehen seit einiger Zeit einer speziellen Zeitepoche entgegen. Da befasst sich die höchste schweizerische Gerichtsinstanz mit der Beschwerde eines Drogenhändlers betreffend der Fläche seiner Gefängniszelle. Wer bezahlte wohl den Vorschuss für die Gerichtskosten an die Genfer Justiz sowie den hohen Vorschuss an das Bundesgericht? Niemand anders als der Steuerzahler, welcher zudem auch noch die hohen Anwaltskosten zu übernehmen hat. Und der grosse Clou an der ganzen Sache ist, dass unsere Bundesrichter der Beschwerde die Zustimmung erteilten.
Wann werden wohl die Gefängnisinsassen das neuste Smartphone, den allerneusten TV-Apparat, das Silberbesteck für die Verpflegungseinnahme und so weiter erhalten? Das Verwöhnungsritual wird kein Ende nehmen.