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Videokameras immer häufiger

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Videokameras immer häufiger

Gesetzliche Basis für Videoüberwachung soll geschaffen werden

Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum soll gesetzlich geregelt werden, sehr wahrscheinlich im Gesetz über den Datenschutz. Diese Ansicht vertritt der Staatsrat.

Die Freiburger Regierung teilt die Meinung der Grossräte Marie-Thérèse Weber-Gobet (CSP, Schmitten) und Jean-François Steiert (SP, Freiburg), dass die Zeit gekommen sei, um die Videoüberwachung im öffentlichen Raum auf kantonaler Ebene zu regeln. Dank einer gesetzlichen Grundlage soll die Einrichtung dieser technischen Überwachungssysteme auf das Nötige und Verhältnismässige beschränkt werden. Auch soll sie dafür sorgen, dass beim Aufstellen der Kameras die Grundsätze des Datenschutzes respektiert werden.Dies hält der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Motion der zwei Grossräte fest. Diese hatten in der Begründung ihres Vorstosses darauf hingewiesen, dass die Videoüberwachung in all ihren Formen (Überwachung von Unterführungen, Strassen, Abfallentsorgungsstellen, Schulen usw.) die Gefahr eines schweren Eingriffs in verfassungsgeschützte Grundrechte berge und in Bezug auf den Datenschutz und den Schutz der Persönlichkeit wesentliche Fragen aufwerfe. Nach ihren Worten muss der Staat ein Gesetz verabschieden, um der Videoüberwachung einen klaren Rahmen zu stecken und um jeglichen Missbrauch zu verhindern. Die unverbindlichen Weisungen der kantonalen Datenschutzbeauftragten halten sie für ungenügend. Und sie möchten auch vermeiden, dass jede Gemeinde ein Reglement aufstellt, was zu einer Ungleichbehandlung fühen könnte.Der Staatsrat bestätigt, dass der Einsatz von Videokameras immer häufiger erfolgt, auch im Kanton Freiburg, um Delikte, die im öffentlichen Raum und an öffentlich zugänglichen privaten Orten begangen werden, zu verhüten und zu ahnden. Er befürwortet deshalb eine entsprechende Regelung. Seiner Ansicht nach könnte dies in Form von neuen Bestimmungen erfolgen, die in das kantonale Gesetz über den Datenschutz eingefügt werden. «Eine Revision dieses Gesetzes ist gegenwärtig in Vorbereitung», ergänzt der Staatsrat und empfiehlt deshalb dem Grossen Rat die Motion zur Annahme. Das Kantonsparlament wird sie in der November-Session behandeln. az

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