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Viehhüterschnur vergessen: Fahrlässige Körperverletzung

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Weil er vergessen hatte, eine Viehhüterschnur wieder zu entfernen, und eine Velofahrerin durch die Schnur zu Fall gebracht wurde, wird ein Sensler wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Eine E-Mountainbike-Fahrerin stürzte letzten April schwer, als sie auf einem Flurweg im Sensebezirk in eine gespannte Viehhüterschnur geriet. Sie stürzte und brach sich dabei beide Ellenbogen. In der Folge wurde nun ein Sensler von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.

Er hatte die Viehhüterschnur mehrere Stunden vor dem Ereignis gespannt und anschliessend vergessen, sie wieder zu entfernen, ausserdem fehlte auch das Markierungsband an der Schnur. Aus diesem Grund verurteilt ihn die Staatsanwaltschaft auch wegen Verletzung der Verkehrsregeln.

Der Sensler wird zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen und einer Busse in der Höhe von 800 Franken verurteilt. Ausserdem wird er einen Teil der Verfahrenskosten bezahlen müssen.

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