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Viel Arbeit für Grossen Rat

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Viel Arbeit für Grossen Rat

Umsetzung der neuen Kantonsverfassung mit 68 Projekten

Der Grosse Rat kann in den nächsten vier Jahren seine Aufgabe als Gesetzgeber voll wahrnehmen: Das Programm zur Umsetzung der neuen Kantonsverfassung umfasst nicht weniger als 68 Projekte.

Von ARTHUR ZURKINDEN

Ab 1. Januar 2005, also in knapp vier Wochen, gilt die neue Kantonsverfassung. Und sie schreibt selber vor, dass die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen bis spätestens am 1. Januar 2009 in Kraft treten müssen. Ein Leitungsausschuss unter dem Präsidium von Staatsrat Pascal Corminboeuf hat die Auswirkungen der neuen Verfassung auf die kantonale Gesetzgebung geprüft und dem Staatsrat Vorschläge unterbreitet.

Nun kommt die Freiburger Regierung zum Schluss, dass in 37 Bereichen zwingend gesetzliche Anpassungen vorgenommen werden müssen, in 31 Bereichen seien die Anpassungen fakultativ.

Finanzielle Folgen noch unbekannt

Die finanziellen Folgen dieser Anpassungen lassen sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beziffern. Laut Pascal Corminboeuf müssen die neuen Bestimmungen in jedem Bereich bekannt sein, um Schätzungen zu wagen, zumal die neue Verfassung dem Gesetzgeber viel Spielraum lasse. Sicher ist aber, dass auch die Umsetzung der Kantonsverfassung Geld kostet. Gemäss Pascal Corminboeuf hat der Staatsrat im Budget 2005 den Betrag von 350 000 Franken eingesetzt. Wie er am Montag an einer Pressekonferenz ausführte, hat sich jede Direktion mit 50 000 Franken an diesen Ausgaben beteiligt. Nach seinen Worten wird es nicht jeder Direktion möglich sein, die neuen gesetzlichen Bestimmungen ohne zusätzliches Personal oder ohne Aufträge an Dritte auszuarbeiten. Am stärksten betroffen ist die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft.

Terminplanung

Weil in 37 Bereichen zwingend und in 31 fakultativ gesetzliche Anpassungen erfolgen müssen resp. können, hat der Leitungsausschuss die Direktionen aufgefordert, bis zum 15. Januar 2005 mitzuteilen, wie die Terminplanung in jedem einzelnen Bereich aussieht: Vorstudien, Vorentwurf, Vernehmlassung, definitiver Entwurf, Genehmigung durch den Staatsrat, Debatte im Grossen Rat, Ausführungsreglement, Inkrafttreten usw.

Wie Projektleiter Denis Loertscher, Chef des Amtes für Gesetzgebung, vor den Medien ausführte, kann die Direktion im fakultativen Bereich auch zum Schluss kommen, dass keine Anpassung erfolgen müsse. Sie habe dies jedoch in einem Bericht an den Staatsrat zu begründen. Denis Loertscher schloss auch nicht aus, dass schliesslich Gerichte darüber entscheiden müssen, ob ein Verfassungsartikel eine gesetzliche Anpassung bedinge oder nicht.

Nachhaltige Entwicklung

In gewissen Bereichen werden gleich mehrere Gesetze angepasst werden müssen. Als Beispiel wurde dabei die nachhaltige Entwicklung genannt, die in Anlehnung an die Präambel («. . . im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber zukünftigen Generationen . . . ») als Staatsziel in der Verfassung verankert wurde. Dieser relativ neue Begriff der nachhaltigen Entwicklung findet sich inhaltlich in zahlreichen anderen Bestimmungen wieder: im Grundsatz der Solidarität beim staatlichen Handeln, der Verhütung von Armut und Sozialhilfe, der Förderung einer vielfältigen und innovativen Wirtschaft, der Erhaltung der natürlichen Umwelt und dem Naturschutz. In diesem konkreten Fall seien gleich vier Direktionen von Gesetzesrevisionen betroffen, wurde betont.

Denis Loertscher wies ebenfalls auf Verfassungsbestimmungen hin, die direkt anwendbar sind und also ab 1. Januar 2005 in Kraft treten werden. Er dachte dabei an die Grundfreiheiten wie z. B. Gewissens- und Glaubens-, Niederlassungs-, Meinungs-, Wirtschaftsfreiheit usw. Andere Verfassungsbestimmungen hingegen bedürfen ganz klar einer gesetzlichen Anpassung.

Reduktion der
Wahlkreise

Antoine Geinoz, der als ehemaliger Generalsekretär des Verfassungsrates dem Leitungsausschuss als wissenschaftlicher Berater angehört, wies am Montag auch darauf hin, dass die neue Verfassung maximal acht Wahlkreise vorsieht. Er könnte sich eine Reduktion der Wahlkreise vorstellen, doch sei es unmöglich, eine Gesetzesrevision für die nächsten Kantonswahlen im Jahre 2006 vorzunehmen. Deshalb sei es denkbar, die Zahl der Wahlkreise für 2006 in einem Dekret festzuhalten, um dann die Gesetzesrevision für die übernächsten Wahlen im Jahre 2011 durchzuführen.

Innovative Kantonsverfassung

An der Pressekonferenz sprach Staatsrat Pascal Corminboeuf von einer innovativen neuen Kantonsverfassung, auch wenn sie nicht so revolutionär wie jene von 1848 und 1857 sei.

Der Freiburger Innenminister wollte so auch aufzeigen, dass die neue Verfassung viele gesetzliche Anpassungen erforderlich macht. Er wies dabei auch auf den Sprachbereich hin.

Gemischtsprachige Gemeinden

Bekanntlich ist in der neuen Verfassung verankert, dass in Gemeinden mit einer bedeutenden angestammten sprachlichen Minderheit Französisch und Deutsch Amtsprachen sein können. Weiter müssen Staat und Gemeinden auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete achten und Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten nehmen. Aber auch das Recht, sich in der Sprache seiner Wahl an eine Behörde wenden zu können, ist neu in der Verfassung.

Corminboeuf erwähnte aber auch das Recht zur Eintragung einer Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare, das Recht auf Information, die Volksmotion, die von 300 Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden kann, die regelmässige Überprüfung der Aufgaben des Staates und der Gemeinden sowie der gewährten Subventionen, das ausgeglichene Staatsbudget, den Ausgleich der Defizite, die Reduktion des Grossen Rates auf 110 Mitglieder, die Einführung eines Justizrates, die Wahl der Richter durch den Grossen Rat usw.

Mutterschaftsversicherung
auch für nichterwerbstätige Frauen

Verankert in der neuen Verfassung ist ebenfalls die Mutterschaftsversicherung. Weil nun eine auf Bundesebene eingerichtet wird, muss der Kanton keine Leistungen für erwerbstätige Frauen vorsehen. Pascal Corminboeuf erinnerte aber daran, dass der Kanton den nicht oder teilzeitlich erwerbstätigen Müttern und den Adoptivmüttern Leistungen gewähre. «Erstere erhalten Mutterschaftsleistungen, die mindestens dem Grundbetrag des Existenzminimums entsprechen», fügte er bei.

Eine erste gesetzliche Anpassung an die neue Kantonsverfassung hat der Grosse Rat bereits in der vergangenen November-Session vorgenommen. So hat er u. a. die gesetzliche Basis geschaffen, damit der Grosse Rat über ein eigenes Sekretariat mit einem Generalsekretär verfügen kann.
Weil fortgeschritten sind die Arbeiten laut Pascal Corminboeuf bezüglich der politischen Rechte der Ausländerinnen und Ausländer auf Gemeindeebene und der Auslandschweizer auf Kantonsebene. Laut Verfassung sollen sie ihre Reche bereits im Wahljahr 2006 ausüben können. Ein Vorentwurf zur Gesetzesänderung sei in der Vernehmlassung. az

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