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«Viel Arbeit für nicht viel»

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«Unsere Klienten und unser Sozialamt bezahlen für eine Massnahme, die nicht gut durchdacht ist»: Stéphane Blanc, Leiter des Stadtfreiburger Sozialdienstes, nimmt kein Blatt vor den Mund. Er stört sich daran, dass der Kanton seit Anfang Jahr nicht mehr die ganze Krankenkassenprämie von Sozialhilfebezügern bezahlt, sondern nur noch 72 Prozent der Durchschnittsprämie. Zudem konnten früher die Sozialdienste Personen in finanziell schwierigen Situationen die gesamte Krankenkassenprämie subventionieren lassen, auch wenn die Person keine Sozialhilfe bezog. «Oft reichten diese paar Hundert Franken im Monat, damit die Leute ohne Sozialhilfegeld durchkamen», sagt Blanc. «Dass sie jetzt nur noch 72 Prozent der Prämie bezahlt erhalten, bewirkt bei einigen, dass sie Sozialhilfegelder beziehen müssen.» Seit Anfang Jahr hätten sich monatlich sicher zwei bis drei Personen deshalb neu bei der Freiburger Sozialhilfe gemeldet.

Mehr Arbeit

Auch Villars-sur-Glâne kennt das Problem: «Dass nicht mehr die ganze Krankenkassenprämie bezahlt wird, treibt einige Leute in die Abhängigkeit von der Sozialhilfe», sagt Syndique Erika Schnyder (SP). Das sei für die Leute unangenehm, die bisher mit ihrem Geld knapp durchgekommen seien. Es sei aber auch unangenehm für die Gemeinde: «Wir haben mehr Arbeit und müssen mehr Dossiers eröffnen.» Das Personal laufe am Limit.

Das ärgert auch Antoinette de Weck (FDP). Die Freiburger Gemeinderätin findet, die neue Regelung bringe «viel Arbeit für nicht viel». Denn unter dem Strich werde nicht gespart: «Da der Kanton nur noch 72 Prozent der Krankenkasse übernimmt, zahlen nun Stadt und Kanton den Sozialhilfebezügern die Differenz.» Das sei für diese nachteilig: Die Subvention an die Krankenkasse müsse nicht zurückbezahlt werden. «Sozialhilfe aber ist eine Schuld, die zurückbezahlt werden muss, wenn es einem finanziell wieder besser geht.»

«Alle gleichgestellt»

Die Gemeinden hoffen, dass der Kanton diese Massnahme rückgängig macht. Danach sieht es aber nicht aus: «Die heutige Situation ist gerechter», sagt Hans Jürg Herren, Direktor der kantonalen Ausgleichskasse. Denn früher habe der Kanton Sozialhilfebezügern die ganze Krankenkassenprämie bezahlt, allen anderen aber höchstens 72 Prozent. «Nun sind alle gleichgestellt.»

Herren weist darauf hin, dass der Kanton vor zehn Jahren jährlich neun Millionen Franken für die Krankenkassenprämien von Sozialhilfebezügern ausgegeben hat. «Doch dann sind die Beiträge explodiert»: Letztes Jahr zahlte der Kanton 23 Millionen Franken für die Krankenkassenprämien von Sozialhilfebezügern. Dies führt Herren auch darauf zurück, dass die Regionalen Sozialdienste Bestätigungen für Prämiensubventionen auch für Leute ausstellten, die keine Sozialhilfe bezogen und sich dank der Subvention knapp über Wasser halten konnten. «Wer jammerte, erhielt etwas–wer nichts sagte, bekam weniger.» Dies falle nun mit dem neuen System weg. «Die einzelnen Personen werden nicht schlechtergestellt, denn sie erhalten das Geld von der Sozialhilfe.» Doch sei die Verteilung der Gelder gerechter–auch dadurch, dass die Prämienverbilligung nun von der Steuererklärung abhänge.

Klar sei, dass für die Gemeinden durch den Systemwechsel nun Mehrkosten anfielen, sagt Herren. «Das war absehbar–doch unter dem Strich ist das gesamte Sparpaket des Kantons für die Gemeinden neutral» (siehe auch blauen Kasten).

Beim Sparen helfen

Das neue System zwinge die Sozialdienste dazu, jeden Einzelfall genau anzuschauen. «Einige Dienste haben ihren Klienten bei der Suche nach billigeren Versicherungsmodellen und Krankenkassen geholfen, so dass die Kosten gesunken sind.» Dies sei nicht nötig gewesen, als der Kanton «mit geschlossenen Augen» einfach die gesamte Prämie übernommen habe.

Herren mag das Argument der Sozialdienste, nun bezögen mehr Leute Sozialhilfe, nicht gelten lassen. «Diese Personen waren schon vorher auf der Liste der Sozialdienste, deswegen erhielten sie ja die gesamte Krankenkassenprämie verbilligt.»

Zahlen und Fakten

160 Millionen für die Krankenkassen

Insgesamt 415 Millionen Franken spart der Freiburger Staatsrat in diesem und den beiden nächsten Jahren. Nötig ist das sogenannte Struktur- und Sparprogramm, weil die Erträge des Kantons innert eines Jahres – von 2011 auf 2012 – um 100 Millionen Franken zurückgegangen sind. 2011 schrieb der Kanton ein Plus von 142 Millionen Franken, 2012 war es noch ein Plus von 28 Millionen Franken. Nun spart der Staatsrat in fast allen Lebensbereichen. So hat er verfügt, dass bei den Verbilligungen von Krankenkassenprämien über drei Jahre hinweg 17 Millionen Franken eingespart werden. 27 Prozent der Freiburger Bevölkerung erhalten eine Subvention an ihre Prämie. Pro Jahr gibt der Kanton dafür 160 Millionen Franken aus. 23 Millionen davon gehen an Sozialhilfebezüger; vor zehn Jahren waren es erst neun Millionen Franken.njb

Motion: Wieder zwei verschiedene Behandlungsarten gefordert

D ie beiden CVP-Grossrätinnen Anne Meyer Loetscher (Estavayer-le-Lac) und Susanne Aebischer (Kerzers) möchten die Krankenkassenverbilligungen für Sozialhilfeempfänger wieder nach altem Muster erteilen. Seit dem 1. Januar ist auch für Sozialhilfeempfänger die letzte Steuererklärung ausschlaggebend dafür, ob der Kanton Freiburg ihnen die Krankenkassenprämien subventioniert. Zuvor erhielten Sozialhilfebezüger eine Prämienverbilligung, wenn der Regionale Sozialdienst der Person dies zugestand.

Da nun die Steuererklärung gilt, erhalten Personen, die erstmals Sozialhilfe beantragen, oft noch keine Prämienverbilligung: Ihre finanzielle Situation hat sich zwar so drastisch verschlechtert, dass sie Sozialhilfegelder erhalten – doch zum Zeitpunkt der letzten Steuererklärung standen sie finanziell so gut da, dass sie kein Anrecht auf eine Prämienverbilligung haben.

Die aktuelle Situation

Aebischer und Loetscher stören sich auch daran, dass neu ein Teil der Krankenkasse nicht mehr über die direkte Subvention, sondern durch die Sozialhilfe bezahlt wird. Denn die Prämienverbilligung bezahlt alleine der Kanton, während die Gemeinden 60 Prozent der Sozialhilfe übernehmen. Zudem ist die Sozialhilfe im Gegensatz zur Prämienverbilligung eine Schuld. njb

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